Biomüll, Restmüll, Gelbe Säcke und Papier werden im regelmäßigen Turnus abgeholt. Die jeweiligen Termine hierzu finden Sie im Abfallkalender.
Weitere Informationen zu den einzelnen Müllfraktionen finden Sie nachfolgend oder zum Download in der Abfallfibel 2024.
Bio-Abfälle wurden bisher in den Mühlheimer Haushalten gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt. Der Anteil des Biomülls macht ca. 40% aus und wird dennoch kostenaufwendig zusammen mit dem Restmüll im Müllheizkraftwerk in Heusenstamm verbrannt. Die neuen Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz schreiben vor, den Biomüll in Zukunft getrennt zu entsorgen. Deutschlandweit wird dafür ab 2015 die Benutzung von Bio-Tonnen verpflichtend.
Die Trennung von Biomüll hat zahlreiche Vorteile; so ist sie beispielsweise umweltschonend, kostensparend und ressourcenfreundlich. Biomüll ist ein Wertstoff, der zur Düngerherstellung und Energiegewinnung verwendet wird. Über ein Drittel des Hausmülls besteht aus organischen Abfällen, die getrennt vom Restmüll entsorgt, im Kompostierwerk zerkleinert und zu Kompost verarbeitet werden.
In den an die Grundstückseigentümer versendeten Briefen befinden sich Vorschläge zu den zukünftigen Tonnengrößen. Falls Sie für die Schätzung des Volumens in Bezug auf Ihre Restmüll-Tonne bzw. Bio-Tonne Änderungsbedarf sehen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.
Ein entsprechendes Formular für Ihre Änderungswünsche können Sie hier herunterladen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Brief oder dem ebenfalls auf dieser Seite verlinkten Merkblatt.
Die Bio-Tonne ist für den Haushalt verpflichtend. Haushalte können nur dann auf die Bio-Tonne verzichten, wenn die ordnungsgemäße Verwertung der Bio-Abfälle auf dem Grundstück gewährleistet ist. Dafür müssen die Grundstückseigentümer einen Antrag bei der Stadt Mühlheim stellen und die Eigenkompostierung aller anfallenden Bio-Abfälle (Speisereste, Küchenabfälle, Gartenabfälle,...) nachweisen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Eigenkompostierung wünschen, füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Es soll für alle Eigenkompostierer auf jeden Fall darauf hingewiesen werden, dass Fachleute den Umgang mit der Eigenkompostierung kritisch beurteilen. Es wird nämlich befürchtet, dass neben dem Auftreten von Ratten und Mäusen die Temperaturen im Komposthaufen für eine Hygienisierung nicht ausreichen und dadurch gekochte Essensreste, hier insbesondere Fleisch, besonders gerne von solchen Pilzen befallen und besiedelt werden, deren Sporen bei immungeschwächten Menschen toxisch wirken können.
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem Brief oder dem ebenfalls auf dieser Seite verlinkten Merkblatt.
Die Abfuhr des Restmülls und der aus dem Abfall heraussortierten und dazugehörigen Wertstoffe umfasst die ordnungsgemäße Entsorgung hoheitlich eingesammelter Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen sowie deren sachgerechter Verwertung. Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sich die Stadt Mühlheim am Main Dritter.
Die Ermächtigungen zur Erledigung dieser Aufgaben finden sich im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes sowie entsprechenden Ausführungsbestimmungen des Landes Hessen. Ferner bestimmen eine Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien bis hin zur örtlichen Satzung den genauen Ablauf der Restmüll- und Wertstoffentsorgung.
Die finanzielle Abwicklung der gesamten Abfallwirtschaft wird in einem Gebührenhaushalt geregelt.
Die Duale System Deutschland AG hat für das Vertragsgebiet Landkreis Offenbach seit 2006 die Aufträge an Firmen vergeben. Ab 2014 ist die Firma Remondis GmbH, Darmstadt, verantwortlich für die Abfuhr der Gelben Säcke. Wie gewohnt werden einmal jährlich Gelbe Säcke an alle Haushalte verteilt. Die Gelben Säcke werden weiterhin alle 2 Wochen abgeholt. Das Stadtgebiet von Mühlheim ist in zwei Abfuhrgebiete eingeteilt.
In die Gelben Säcke kommen alle Verpackungen mit dem Grünen Punkt (außer Papier und Glas) aus folgenden Materialien:
Die Wertstoffe sollten möglichst löffel-/ pinselrein, trocken und ohne Inhaltsreste sein.
Im Städtischen Wertstoffhof sowie im Rathaus können bei Bedarf Gelbe Säcke geholt werden. Ferner können die gefüllten Säcke auf dem Wertstoffhof in einen Container geworfen werden, wenn man sie nicht zu Hause aufbewahren möchte.
Die Abfuhrtermine für die Gelben Säcke entnehmen Sie bitte unserem Abfallkalender.
Altpapier sind insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Pappe jeder Art sowie Papierverpackungen mit und ohne den GRÜNEN PUNKT. Bei Gewerbebetrieben werden gemäß der Verpackungsverordnung Transportverpackungen nicht mitgenommen, da Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, diese nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Das Altpapier sollte frei von Fremdmaterialien (z. B. Kunststoff) sein und ist so am Straßenrand bereitzustellen, dass hierdurch weder Fußgänger noch der übliche Verkehr behindert werden.
Das Altpapier ist entweder gebündelt oder in kleinen Kartons oder in einer auf freiwilliger Basis bei der Stadt Mühlheim erworbenen Altpapiertonne zur Abfuhr bereitzustellen. Die Kosten für die Altpapiertonne sind bei einem
Weitere Einzelheiten bzgl. des Kaufes einer Altpapiertonne können im Städtischen Wertstoffhof, Telefon: 06108-69255 oder im Rathaus unter der Nummer 06108-601822 oder 06108-601824, erfragt werden.
Die Abfuhr erfolgt in jeder ersten vollen Woche eines Monats an den gleichen Tagen der allgemeinen Müllabfuhr.
Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte unserem Abfallkalender.
ACHTUNG: Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sowie den Vorgaben der Berufsgenossenschaft sind die Mitarbeiter zukünftig daran gehalten, zukünftig nur noch Bündel oder Kisten und Kästen mitzunehmen, die ein Gewicht von 10 kg nicht übersteigen. Sollte diese zulässige Grenze überschritten werden, kann das Altpapier leider nicht mehr mitgenommen werden.
Bereitstellung von Altpapier in Boxen
Bei der Bereitstellung des Altpapieres hat es sich teilweise eingebürgert, dass dieses in Kunststoffboxen, Kunststoffsäcken, Holzkisten etc. bereitgestellt wurde. Das Entsorgungspersonal hat auch bisher diese Gegenstände mit dem Altpapier ins Fahrzeug entleert und die leeren Sammelgefäße wieder dem Eigentümer zurück an den Straßenrand gestellt.
Dies ist laut Berufsgenossenschaft verboten. Daher in Zukunft bitte das Papier entweder in den entsprechenden Altpapiertonnen oder gebündelt bzw. in Pappkartons zur Abfuhr bereitstellen. Die Bündel bzw. Kartons sollten allerdings lediglich ein Gewicht von 10 kg haben. Auch dies aus Rücksicht auf die Mitarbeiter und deren Gesundheit.
Sollten hierzu noch Fragen bestehen, sind die Mitarbeiter des Sachgebietes Entsorgung und Reinigung unter der Telefonnummer 06108-601 822 und -824 gerne bereit, diese zu beantworten.