Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Hauptsatzung der Stadt Mühlheim am Main die Öffentlichen Bekanntmachungen in der Offenbach-Post erfolgen. Hier veröffentlichen wir sie aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit zusätzlich. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Ein Unterbleiben berührt die Wirksamkeit der Bekanntmachung nicht.