Der Ausländerbeirat (ALB) ist ein von der ausländischen Bevölkerung gewähltes politisches Gremium. Er vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Mühlheim und berät Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Das Gremium wird alle fünf Jahre von den in Mühlheim lebenden Ausländerinnen und Ausländern gewählt.
Die Aufgaben und Befugnisse des Ausländerbeirates sind in der Hessischen Gemeindeordnung definiert. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen und vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Mühlheim am Main.
Der Ausländerbeirat hat ein Informationsrecht, ein Anhörungsrecht und ein Vorschlags- sowie Antragsrecht in allen Angelegenheiten, die die ausländische Bevölkerung in der Stadt Mühlheim betreffen.
Der Ausländerbeirat tagt in der Regel 14 Tage vor den Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Die Sitzungen sind öffentlich.
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Der Vorstand des Ausländerbeirates der Stadt Mühlheim am Main besteht aus drei Personen:
Haydar Dogan (Vorsitzender)
Giovanni Micciché (stellvertretender Vorsitzender)
Hüsamettin Eryilmaz (stellvertretender Vorsitzender)
Ömer Akay
Mohammed Ali
Alessandro Bomba
Hüsamettin Eryilmaz
Haydar Dogan
Dennis Micciché
Giovanni Micciché
Paolo Mancuso
Abdurrahman Kavuncu
Alper Öztürk
Kaan Öztürk
Bayram Zengin
Hier finden Sie die Links zum Kreisausländerbeirat Offenbach, Landesausländerbeirat Hessen und Bundesausländerbeirat:
Mit der Gründung eines Ausländerbeirates in Mühlheim am Main beschäftigte sich die Stadtverordnetenversammlung erstmalig in der Sitzung am 04.04.1974. Der Magistrat wurde vonseiten der Stadtverordnetenversammlung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, in Mühlheim einen Ausländerbeirat zu bilden.
Am 01. Juli 1974 wurde in dieser Angelegenheit das Hessische Städte- und Gemeindebund angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob es bereits in anderen Städten und Gemeinden ein solches Gremium damals gab.
Die Parteien, die karitativen Verbände und andere gesellschaftliche Gruppen beschäftigten sich schon lange mit der Frage, welche politischen Mitwirkungsrechte ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollen. Erste Schritte hierzu erfolgten in Deutschland bereits in den 60-er Jahren. Hauptsächlich in den Großstädten entstanden infolge der Ansiedlung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ihren Familien Gremien nach den unterschiedlichsten Modellen, die sich der Probleme der Ausländerinnen und Ausländer annahmen.
Am 16.12.1975 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, einen Ausländerbeirat (ALB) in Mühlheim zu gründen. Diese Maßnahme sollte nach dem Beschluss versuchsweise und befristet bis zum Ende der Legislaturperiode 1972-1977 erfolgen.
Die Zusammensetzung des Ausländerbeirates war mit
vorzunehmen.
Die Einrichtung eines Ausländerbeirates war das Produkt längerer Beratungen, weil es für notwendig erachtet wurde, einen Bevölkerungsanteil in Mühlheim von damals rund 12% ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihrem politischen Status zu stärken. Die größten ausländischen Bevölkerungsgruppen in Mühlheim gliederten sich 1975 in rund 1100 Italiener, je 200 Griechen, Spanier und Türken sowie 350 Jugoslawen. Insgesamt lebten zum Zeitpunkt der Gründung des Ausländerbeirates in Mühlheim ca. 2500 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus 32 Staaten.
Durch die Arbeit des Ausländerbeirates sollte die Integration der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Familien verstärkt werden.
Am 29.04.1976 fand die konstituierende Sitzung des ersten Mühlheimer Ausländerbeirates statt.
In der Diskussion über die Aufgaben und Ziele des Ausländerbeirates kristallisierten sich folgende Schwerpunkte:
In den späteren Jahren kamen die Themen der Intensivierung der Kontakte zu den örtlichen Vereinen und des kommunalen Wahlrechts für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzu.
Der Ausländerbeirat hatte durch den Stadtverordnetenbeschluss weiterhin den Auftrag, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, die mit Wirkung vom 01.09.1976 auf einstimmigen Beschluss des Ausländerbeirates in Kraft trat.
Nachdem in den ersten Jahren von der Stadtverordnetenversammlung in zeitlichen Abständen über die Fortsetzung der Arbeit des ALBs entschieden wurde, ist durch den Beschluss vom 28.06.1979 bestimmt worden, dass der ALB ohne zeitliche Begrenzung weiter arbeiten konnte. Damit war das Gremium aus dem Versuchsstadium herausgetreten. Die erste Direktwahl des Ausländerbeirates fand am 05.11.1989 statt.