Wahlen

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Die Wahlperioden für die nachfolgenden Wahlen betragen fünf Jahre.

Kommunalwahlen (2026)
Wahlen zum Europäischen Parlament (2029)
Wahlen zum Landtag (2028)
Ausländerbeiratswahlen (2026)

Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt (2025).

Der Zeitraum der Durchführung der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürger­meisters (2029) bzw. Direktwahl der Landrätin/des Landrates (2027) beträgt sechs Jahre.

Darüber hinaus sind Volksbegehren/Volksentscheide und Bürgerbegehren/Bürger­ent­scheide ereignisabhängig durchzuführen.
Das Wahlamt ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verantwortlich.


Übergeordnete Abteilungen

Zugehörige Mitarbeitende