Wahlen
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Die Wahlperioden für die nachfolgenden Wahlen betragen fünf Jahre.
Kommunalwahlen (2026)
Wahlen zum Europäischen Parlament (2029)
Wahlen zum Landtag (2028)
Ausländerbeiratswahlen (2026)
Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt (2025).
Der Zeitraum der Durchführung der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (2029) bzw. Direktwahl der Landrätin/des Landrates (2027) beträgt sechs Jahre.
Darüber hinaus sind Volksbegehren/Volksentscheide und Bürgerbegehren/Bürgerentscheide ereignisabhängig durchzuführen.
Das Wahlamt ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verantwortlich.