Einbürgerungen

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Vereinbarung

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Mit der Einbürgerung wird die deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer verliehen. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Keine Einbürgerung ist erforderlich, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben wurde (z.B. wenn ein Elternteil bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist).


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