Ortsgericht Mühlheim am Main II

Anmerkungen

Der Bereich Ortsgericht Mühlheim am Main II ist in den Fachbereich I - Allgemeine Dienste integriert. Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz für viele persönliche Ange­legenheiten zuständig. Sie geben Bürgerschaft und Gerichten wichtige Hilfe­stellungen, die außerhalb Hessens zum Teil nur durch einen Notar zu leisten sind und tragen dazu bei, Kosten zu sparen.

Das Ortsgericht Mühlheim am Main II ist für den Stadtteil Lämmerspiel zuständig.

Die wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte sind

  • Beglaubigung von Unterschriften, z. B. für Grundschuldbestellungen, Löschungs­­bewilligungen zur Aufhebung von Hypotheken oder Vorsorgevoll­machten, Betreuungsverfügungen, Kirchenaustritte etc.
  • Beglaubigung der Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, usw.
  • Schätzung des Ver­kehrs­wertes von bebauten und unbebauten Grundstücken sowohl auf Ersuchen einer Behörde als auch auf Antrag eines Beteiligten
  • Sicherung von Nachlässen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass "Unbefugte" sich widerrechtlich das Erbe an­eignen könnten
  • Nach Aufforderung der Gerichte Ausstellung von Sterbefallanzeigen, die vom Nachlassgericht zur Ermittlung von Erben usw. verwendet werden.  

Das Ortsgericht




Übergeordnete Abteilungen

Zugehörige Mitarbeitende