Ortsgericht Mühlheim am Main I
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Zuständigkeiten
Anmerkungen
Der Bereich Ortsgericht Mühlheim am Main I ist in den Fachbereich I - Allgemeine Dienste integriert. Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz für viele persönliche Angelegenheiten zuständig. Sie geben Bürgerschaft und Gerichten wichtige Hilfestellungen, die außerhalb Hessens zum Teil nur durch einen Notar zu leisten sind und tragen dazu bei, Kosten zu sparen.
Das Ortsgericht Mühlheim am Main I ist für die Stadtteile Mühlheim und Dietesheim zuständig.
Die wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte sind
- Beglaubigung von Unterschriften, z. B. für Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen zur Aufhebung von Hypotheken oder Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Kirchenaustritte etc.
- Beglaubigung der Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, usw.
- Schätzung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken sowohl auf Ersuchen einer Behörde als auch auf Antrag eines Beteiligten
- Sicherung von Nachlässen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass "Unbefugte" sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten
- Nach Aufforderung der Gerichte Ausstellung von Sterbefallanzeigen, die vom Nachlassgericht zur Ermittlung von Erben usw. verwendet werden.