Ortsgericht Mühlheim am Main I

Anmerkungen

Der Bereich Ortsgericht Mühlheim am Main I ist in den Fachbereich I - Allgemeine Dienste integriert. Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz für viele persönliche Ange­legenheiten zuständig. Sie geben Bürgerschaft und Gerichten wichtige Hilfe­stellungen, die außerhalb Hessens zum Teil nur durch einen Notar zu leisten sind und tragen dazu bei, Kosten zu sparen.

Das Ortsgericht Mühlheim am Main I ist für die Stadtteile Mühlheim und Dietesheim zuständig. 

Die wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte sind

  • Beglaubigung von Unterschriften, z. B. für Grundschuldbestellungen, Löschungs­­bewilligungen zur Aufhebung von Hypotheken oder Vorsorgevoll­machten, Betreuungsverfügungen, Kirchenaustritte etc.
  • Beglaubigung der Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, usw.
  • Schätzung des Ver­kehrs­wertes von bebauten und unbebauten Grundstücken sowohl auf Ersuchen einer Behörde als auch auf Antrag eines Beteiligten
  • Sicherung von Nachlässen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass "Unbefugte" sich widerrechtlich das Erbe an­eignen könnten
  • Nach Aufforderung der Gerichte Ausstellung von Sterbefallanzeigen, die vom Nachlassgericht zur Ermittlung von Erben usw. verwendet werden.  

Das Ortsgericht


Übergeordnete Abteilungen

Zugehörige Mitarbeitende