Abwassergebühr
Leistungsbeschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainAbwassergebühr für versiegelte Flächen
Die Steuerverwaltung der Stadt Mühlheim am Main erhebt mit dem Bescheid für die Grundsteuer, Müll- und Straßenreinigungsgebühren auch die Gebühr für die versiegelten Flächen eines Grundstücks.
Diese Gebühren entstehen für das Einleiten von Niederschlagswasser in den Kanal (Entwässerungssatzung).
Der Anteil an Niederschlagswasser muss für jedes Grundstück separat festgestellt werden. Er bemisst sich nach den bebauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage abfließen kann. Dies sind Dachflächen (Gebäudeflächen) von Haupt- und Nebengebäuden, befestigte Hofflächen usw. Als befestigte Flächen gelten Teile der Grundstücksflächen, deren Oberflächen so beschaffen sind, dass Regenwasser vom Erdreich nicht aufgenommen werden kann.
Die zu berechnenden Flächen werden per Selbsterklärung durch die Einwohnerinnen und Einwohner ermittelt.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainAnträge / Formulare