Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) dürfen lediglich zum Rentenzweck beglaubigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main
    Unterschrift3,85 €
    Kopienbeglaubigung pro Seite1,50 €
    Kopienbeglaubigung ab der 6. Seite 0,50 €
    Kopie pro Seite0,50 €


    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

  • Rechtsgrundlage

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Bitte beachten Sie, dass notarielle und ortsgerichtliche Beglaubigungen nicht im Zentralen Bürger-Service vorgenommen werden können, sondern bei dem hierfür zuständigen Ortsgericht in Mühlheim am Main.

Terminvereinbarung mit dem Zentralen Bürger-Service:
Zur Beglaubigung Ihrer Unterlagen benötigen Sie einen Termin, den Sie unter nachfolgendem Link vereinbaren können. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende