Eheurkunde beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.
  • Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten
    • Sie sind ein Kind der Ehegatten 

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
       

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Für die Anmeldung der Eheschließung werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Die vorzulegenden Urkunden sind abhängig von den Voraussetzungen, die Ihrerseits vorgegeben werden (z.B. Staatsangehörigkeit, Familienstand, Vorehen, Kinder etc.). Da dies für den Einzelfall sehr individuell ist, setzen Sie sich bitte am besten telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir Sie richtig und umfassend informieren können.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Eheurkunde/­beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 €)

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt,

  • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
  • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende