Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDas Sachgebiet Steuern erhebt die Straßenreinigungsgebühren, mit gleichem Bescheid, mit dem unter anderem auch die Grundsteuer eingefordert wird.
Die Straßen in den Gewerbegebieten der Stadt Mühlheim am Main werden durch die Stadt gereinigt (Straßenreinigungssatzung).
Für diese städtische Straßenreinigung erhebt die Stadt Gebühren nach der Gebührenordnung Straßenreinigung.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich für eine einmalige wöchentliche Reinigung je laufenden Meter Straßenfrontlänge 1,23 €.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.