Abfall: Wilder Müll

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Sollte Ihnen die Ablagerung von wildem Müll auffallen, können Sie dies gerne im Mängelmelder melden. 

  • Rechtsgrundlage

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

  • Was sollte ich noch wissen?

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Wer Personen bei der illegalen Entsorgung von Abfällen beobachtet, sollte dies zur Anzeige bringen. Sachdienstliche Hinweise bitte der Polizeidienststelle Mühlheim am Main, Telefonnummer: +49 6108 60000 melden. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende