Abfallgebühren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Die Kosten für die Entsorgung sämtlicher Müllarten, die die Stadt Mühlheim am Main zu  tragen hat, werden in nur einer Gebühr in Rechnung gestellt - der Gebühr für den Restmüll.

    Alle anderen Müllarten wie Sperrmüll, Biomüll, Altpapier etc. sind nicht an Gebühren gekoppelt. Deshalb gibt es in Mühlheim am Main, wie in der Abfallsatzung geregelt den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang, damit sich jeder Haushalt an den Entsorgungskosten beteiligt.

    Für das An-, Ab- oder Ummelden eines Müllgefäßes ist das Sachgebiet Steuern zuständig, da die Müllgebühren in Mühlheim am Main mit der Grundsteuer und der Gebühr für versiegelte Flächen auf einem Bescheid berechnet werden. Für das An-, Ab und Ummelden eines Müllgefäßes erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €. Die Erstanmeldung bei Neubezug ist kostenfrei.

    Höhe der Müllgebühren pro Monat (bei 14 tägiger Leerung) laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Mai 2022:

    60 Liter Restmüllgefäß
    14,00 €
    80 Liter Restmüllgefäß
    18,60 €
    120 Liter Restmüllgefäß
    27,90 €
    240 Liter Restmüllgefäß
    55,90 €
    770 Liter Restmüllgefäß179,30 €
    1100 Liter Restmüllgefäß256,20 €
    5000 Liter Restmüllgefäß
    1.164,50 €


    Bei jeder zusätzlichen Leerung beträgt die Gebühr für jeden Müllbehälter mit: 

    60 Liter Inhalt

    6,45 €

    80 Liter Inhalt

    8,60 €

    120 Liter Inhalt

    12,90 €

    240 Liter Inhalt

    25,28 €

    770 Liter Inhalt

    82,80 €

    1100 Liter Inhalt

    118,25 €

    5000 Liter Inhalt

    537,50 €


  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende