Hundesteuer - Hund anmelden
- Verfahrensablauf
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainSie können Ihren Hund schriftlich (online) anmelden oder auch persönlich durch Vorsprache im Sachgebiet Steuern. Für die Anmeldung Ihres Hundes ist ein gültiger Personalausweis nötig.
Nach Anmeldung des Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt werden. Bei Verlust oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken erhalten Sie im Zentralen Bürger-Service, gegen eine Schutzgebühr von 1,00 €, eine Ersatzmarke.
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Hundesteuer der Stadt Mühlheim am Main beträgt jährlich:
- Für den ersten Hund 60,00 €
- Für den zweiten Hund 90,00 €
- Für jeden weiteren Hund 120,00 €
Die Hundesteuer ist zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig.
Den Hundesteuerbescheid erhalten Sie einmalig nach Anmeldung des Hundes. Sie erhalten in den Folgejahren keine Zahlungserinnerung von uns!
Bitte nutzen Sie zur Vereinfachung der Zahlungsweise die Möglichkeit eines Dauerauftrages oder nehmen Sie an unserem Abbuchungsverfahren mit einem SEPA Lastschriftmandat teil.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Person, die einen Hund hält, ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich (online) anzumelden.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainFür eine Steuerbefreiung/Steuerermäßigung verweisen wir auf §§ 6, 7 und 8 unserer Hundesteuersatzung.
Haben Sie einen Hund nach § 2 „Gefährlichen Hunde“ der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) erworben, wenden Sie sich bitte für die Anmeldung an unseren Fachbereich III, Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Hier gelten besondere Auflagen.
Für die An- und Abmeldung Ihres Hundes ist ein gültiger Personalausweis nötig.
Anträge / Formulare