Zweitwohnung / Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainHinweis zur Meldepflicht:
Personen ab dem 16. Lebensjahr üben die Meldepflicht selbst aus. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainBezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz liegt in Deutschland (Einzig gemeldeter Wohnsitz in Deutschland ist immer auch Hauptwohnsitz, jeder weitere Wohnsitz ist Nebenwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainWohnungsgeberbescheinigung sowie ein gültiges Ausweisdokument.
Nachweis zum Hauptwohnsitz durch einen gültigen Personalausweis, durch eine aktuelle Meldebescheinigung oder durch Vorlage eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare