Häusliche Krankenpflege
Leistungsbeschreibung
Versicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird, werden die Kosten für die Behandlungspflege übernommen, so lange das medizinisch erforderlich ist (Sicherungspflege). In Ihrer Satzung kann die Krankenkasse auch die Übernahme der Grundpflege und der Hauswirtschaftlichen Versorgung vorsehen.
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, werden die Kosten für die Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernommen (Krankenhausvermeidungspflege).
Wer wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege (Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung).
Bei der Krankenhausvermeidungs- und der Unterstützungspflege erfolgt die Kostenübernahme je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Beide Leistungen umfassen auch die ambulante Palliativversorgung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainÄltere Menschen fühlen sich in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten und möchten solange wie möglich selbstständig und auch selbstbestimmt leben. Mobilitätseinschränkungen, chronische und Demenzerkrankungen, besonders im hohen Alter, erfordern entsprechende Unterstützung innerhalb der Familie oder durch Servicedienste und Einrichtungen. Besonders alleinlebende ältere Menschen, aber auch helfende Angehörige sind mit der täglichen Organisation der Hilfe und Pflege oftmals überfordert. Dann sind Informationen und kompetente Beratungen sehr gefragt.
Die Seniorenberatung der Stadt Mühlheim am Main bietet seit mehr als 25 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für ratsuchende ältere Menschen und deren Angehörige mit einem konkreten Versorgungsbedarf. Bei Fragestellungen und Problemlagen außerhalb der Seniorenberatung wird der Kontakt zu weiteren diesbezüglichen Stellen hergestellt.
Ob Freizeit-/Kulturangebote, Informationsmaterial oder Unterstützungsbedarf, die Seniorenberatung ist neutral, vertraulich, kostenfrei und Träger übergreifend.
Das Spektrum der Aufgaben und Beratung umfasst im Wesentlichen:
- Allgemeine Altersfragen
- Pflegeversicherung und ihre Leistungen, Hilfen bei der Antragstellung
- Ambulante häusliche Versorgungsformen (z. B. Entlastende und Haushaltshilfen)
- Übergang in ein Pflegeheim
Bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz kann Sie der AOK-Pflegeheimnavigator unterstützen.
- Finanzielles
Antragshilfen zur Grundsicherung im Alter SGB XII, Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrichtungen:
Leistungsträger ist der Kreis Offenbach, Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach.- Kontaktvermittlung zu den zuständigen Behörden und sozialen Diensten
- Vorsorge, Betreuungs- und Patientenverfügung
Nach vorheriger Terminvereinbarung finden die Beratungen in Form von Sprechstunden im Rathaus statt. Hausbesuche sind auf Anfrage möglich.
Verfahrensablauf
Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Vertragsarzt / Ihrer behandelnden Vertragsärztin bzw. bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Voraussetzungen
- Die Versorgung erfolgt in Ihrem Haushalt, in Ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen.
- In Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann
- Die Leistung wurde von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung.
Welche Gebühren fallen an?
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainEine vertragsärztliche Verordnung wird benötigt.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main