Hundesteuer - Hund abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Sie können Ihren Hund schriftlich (online) abmelden oder auch persönlich durch Vorsprache im Zentralen Bürger-Service. Für die Abmeldung Ihres Hundes ist ein gültiger Personalausweis nötig. 

    Nach Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main
    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
    • Bescheinigung vom Tierarzt, falls vorhanden
    • Adresse des neuen Hundehaltenden oder Tierheimvertrag, wenn der Hund abgegeben wurde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Gebühren fallen hierfür nicht an. Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese anteilig zurück erstattet.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt Mühlheim am Main innerhalb von zwei Wochen schriftlich (online) anzuzeigen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende