Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    •    Lebenspartnerschaftsurkunde
    •    Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    •    neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    •    als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
     

  • Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
    •    Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    •    Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
    •    Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
    •    Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen 
    •    
    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

    •    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    •    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    •    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Lebenspartnerschaftsurkunde/­beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: 12,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 €)

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt,

  • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
  • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende