Nebenwohnung abmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainWenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen, muss diese abgemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainSie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits sieben Tage vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare