Bauberatung
Leistungsbeschreibung
- Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
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Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainZu den wesentlichen Aufgaben des Sachgebiets Stadtplanung gehören die planungsrechtliche Beratung zu Bauvorhaben, Bauanträgen und anderen grundstücksbezogenen Fragestellungen.
Service und Beratung
Unsere Aufgabe ist es, Sie über die jeweilige planungsrechtliche Situation eines Grundstücks zu informieren. Informationen zum Bauordnungsrecht (Hessische Bauordnung, Naturschutzrecht, Wasserrecht etc.) erhalten Sie bei den entsprechenden Dienststellen des Kreises Offenbach.
Wer ein Bauvorhaben verwirklichen will, z.B. den Bau eines Wohnhauses, die Änderung der bestehenden Nutzung oder die Errichtung eines Gewerbebetriebes, sollte sich zunächst darüber informieren, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Es muss also zuerst geklärt werden, ob das Grundstück- im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes
- im unbeplanten Innenbereich
- im Außenbereich liegt.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes muss ein Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen (§ 30 BauGB).
Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens im Wesentlichen nach dem Bestand in der Umgebung (§ 34 BauGB).
Im Außenbereich sind bauliche Anlagen mit Ausnahme einiger privilegierter Nutzungen der gewerblichen Land-, Forstwirtschaft in der Regel nicht zulässig (§ 35 BauGB).
Das Geoinformationssystem (Bürger GIS) des Kreises Offenbach bietet Ihnen eine komfortable Auswahl der gesuchten Pläne nach Themen über eine Übersichtskarte oder durch die Suche nach einer Adresse.
Darüber hinaus sind die Vorschriften der Mühlheimer Stellplatzsatzung zu beachten.
Diese Fragen sollten Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit uns erörtern, bevor Sie einen fertigen Bauantrag beim Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Offenbach einreichen. Je konkreter Ihre Unterlagen (Skizzen, Bauzeichnungen, Lagepläne) sind, desto genauer können wir dazu Stellung nehmen.
Die Stadt Mühlheim am Main hat zu jedem Bauantrag, der bei der Bauaufsicht des Kreises Offenbach eingereicht wird, eine Stellungnahme in planungsrechtlicher Hinsicht abzugeben. Im Rahmen dieser Stellungnahme wird geprüft, ob ein Bauvorhaben dem entsprechenden Bebauungsplan, der Stellplatzsatzung und den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entspricht.
Akteneinsicht Ihrer Bauunterlagen erhalten Sie bei der Bauaufsicht der Kreisverwaltung Offenbach.
Zuständige Stelle
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