Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sind seit Inkrafttreten am 01. März 2017 Kirchenaustritte nicht mehr an den Amts- bzw. Ortsgerichten möglich, sondern ausschließlich Aufgabe der Kommunen. Die Ortsgerichte Mühlheim am Main I und Mühlheim am Main II sind für die Entgegennahme nicht mehr zuständig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein Kirchenaustritt ausschließlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde erfolgen kann. Von etwaigen Angeboten über Drittanbieter oder Dienstleistern aus dem Internet (z.B. kirchenaustritt24.de), bitten wir ausdrücklich Abstand zu nehmen.

Terminvereinbarung mit dem Zentralen Bürger-Service:
Zur Erklärung des Kirchenaustritts benötigen Sie einen Termin, den Sie unter nachfolgendem Link vereinbaren können. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende