Abfall: Elektroschrott entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Sie haben in Mühlheim am Main die Möglichkeit kleine sowie größere Elektrogeräte über den städtischen Wertstoffhof in dem vorgesehenen Container für Elektroabfälle zu entsorgen. Ferner bietet die Stadt Mühlheim am Main im Holsystem die Abfuhr von Weißer Ware (Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrockner, E-Herde und Geschirrspüler) an. Dafür ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

    Welche Geräte werden gesammelt?

    Haushaltsgroßgeräte
    Neben der zuvor genannten „Weißen Ware" ferner elektrische Koch- und Heizplatten, elektrische Ventilatoren, Klimageräte usw.

    Haushaltskleingeräte
    Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Mühlen, Bügeleisen, Toaster, Fritteusen, Waagen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer und Zahnbürsten, Wecker, Haartrockner etc. 

    Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
    Großrechner, Minicomputer, PCs und Laptops (einschließlich Bildschirm, Tastatur und Maus), Drucker, Kopiergeräte, Anrufbeantworter, Telefone, Faxgeräte usw.

    Geräte der Unterhaltungselektronik
    Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras und Videorecorder, HiFi-Anlagen, elektrische Musikinstrumente, Audio-Verstärker etc. 

    Beleuchtungskörper
    Stabförmige und Kompakt-Leuchtstofflampen (Energiesparlampen), Entladungslampen, Leuchten für Leuchtstofflampen und sonstige Beleuchtungskörper. Ausnahme: Leuchten und Glühlampen in Haushalten.

    Elektronische Werkzeuge
    Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Geräte zum Bearbeiten von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen, Schweiß- und Lötwerkzeuge, elektr. Rasenmäher usw.

    Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
    Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen etc.

    Überwachungs- und Kontrollinstrumente
    Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor usw.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende