Erbbaurecht

  • Leistungsbeschreibung

    Die Liegenschaftsverwaltung ist für die Vergabe von Erbbaugrundstücken, die inhaltliche Vorbereitung von Erbbaurechtsverträgen, Erbbauzinsanpassungen und die Erteilung von Zustimmungs- und Belassungserklärungen hinsichtlich möglicher Grundschuldbestellungen sowie Veräußerungen von Erbbaurechten zuständig.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende