Pacht und Mieten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Liegenschaftsverwaltung ist für die Vermietung der sich in öffentlichen Gebäuden und Einrichtung befindlichen Wohnungen zuständig. Von hier erfolgt der Abschluss der Mietverträge sowie die Berechnung und Abrechnung der Mietnebenkosten.

    Soweit vorhanden, können Privatpersonen von der Stadt Grundstücke für eine bestimmte Nutzung (z.B. Landwirtschaft) anpachten. Hierfür werden mit den Interessenten die entsprechenden Pachtverträge abgeschlossen. 

    Von der Liegenschaftsverwaltung werden bei Bedarf auch Pachtverträge über die öffentliche Nutzung privater Grundstücke abgeschlossen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende