Eigenkompostierung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bio-Tonne ist für den Haushalt verpflichtend. Haushalte können nur dann auf die Bio-Tonne verzichten, wenn die ordnungsgemäße Verwertung der Bio-Abfälle auf dem Grundstück gewährleistet ist. Dafür müssen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen Antrag bei der Stadt Mühlheim am Main stellen und die Eigenkompostierung aller anfallender Bio-Abfälle (Speisereste, Küchenabfälle, Gartenabfälle und weitere) nachweisen. Folgende Voraussetzungen müssen für die erfolgreiche Antragsstellung gegeben sein:

    • Vorhandensein und Nutzung einer Möglichkeit zur Kompostierung der Bio-Abfälle
    • eine eigene gärtnerische (keine Rasenfläche) oder landwirtschaftliche genutzte Fläche von mindestens 25 Quadratmeter je Grundstücksbewohnenden für die Ausbringung des selbst produzierten Komposts
  • Was sollte ich noch wissen?

    Es soll für alle Eigenkompostierenden auf jeden Fall darauf hingewiesen werden, dass Fachleute den Umgang mit der Eigenkompostierung kritisch beurteilen. Es wird nämlich befürchtet, dass neben dem Auftreten von Ratten und Mäusen die Temperaturen im Komposthaufen für eine Hygienisierung nicht ausreichend und dadurch gekochte Essensreste, hier insbesondere Fleisch, besonders gerne von solchen Pilzen befallen und besiedelt werden, deren Sporen bei immungeschwächten Menschen toxisch wirken können. 

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen