Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich der gültige Personalausweis oder der Reisepass der bzw. des Bevollmächtigten
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)

    Bei Verlust werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    • Fahrzeugbrief (falls es sich noch nicht um eine Zulassungsbescheinigung Teil II handelt)
    • Bescheinigung über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
    • Erklärung über den Verlust  

    Bei einem Diebstahlwerden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    • Fahrzeugbrief (falls es sich noch nicht um eine Zulassungsbescheinigung Teil II handelt) 
    • Bescheinigung über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht) 
    • Bescheinigung über Diebstahl von der Polizei

    Bei Unleserlichkeit werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

    • Zulassungsbescheinigung Teil I 
    • Fahrzeugbrief (falls es sich noch nicht um eine Zulassungsbescheinigung Teil II handelt)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Die Gebühren liegen zwischen 12,00 € und 20,00 €. 

    Bei einem Verlust werden zusätzlich Gebühren in Höhe von 12,80 € für die Verlusterklärung fällig. 

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben; mitunter auch angeheftet.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

  • Anträge / Formulare


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