Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Hinweis zum biometrischen Passbild:
    Ab dem 01. Mai 2025 wird das Verfahren digitalisiert.
    Passbilder (zertifiziert durch das BSI mit QR Code) werden dann im Zentralen Bürger-Service gegen Gebühr angefertigt.
    Entwickelte Bilder (Fotografien) werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeitet.

    Hinweis zur Namensänderung bzw. Namensführung:
    Zur Eintragung akademischer Grade als Bestandteil der Namensführung, müssen entsprechende Nachweise vorliegen, sofern diese Eintragung erstmalig erfolgt.

    Standesamtliche Urkunden müssen im Original vorliegen (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung).

    Terminvereinbarung mit dem Zentralen Bürger-Service:
    Zur Beantragung eines Ausweises benötigen Sie einen Termin, den Sie unter nachfolgendem Link vereinbaren können.

    Der Zentrale Bürger-Service empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Blick auf bevorstehende Reisezeiten, die Gültigkeit aller Ausweisdokumente zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es vor und während der Ferienzeiten auch zu entsprechend längeren Wartezeiten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal.