Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Eheurkunde
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Personalausweis für Kinder unter 16 Jahre (nicht ausweispflichtige Personen):
    Zur Beantragung eines Personalausweises, benötigen wir die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
    Falls nur ein Elternteil bei Beantragung anwesend sein kann, so genügt die Vorlage einer schriftlichen Erklärung und ein gültiges Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils.
    Eine entsprechende Einverständniserklärung können Sie sich unter dem beigefügten Link herunterladen.

    Eine Sorgerechtserklärung ist vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. 

    Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
    Welches Ausweisdokument beantrage ich zukünftig für mein Kind?
    Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
    Über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Ausland, informiert die Internetpräsenz des „Auswärtigen Amtes“.

    Hinweis zum biometrischen Passbild:
    Ab dem 01. Mai 2025 wird das Verfahren digitalisiert.
    Passbilder (zertifiziert durch das BSI mit QR Code) werden dann im Zentralen Bürger-Service gegen Gebühr angefertigt.
    Entwickelte Bilder (Fotografien) werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeitet.

    Hinweis zur Namensänderung bzw. Namensführung:
    Zur Eintragung akademischer Grade als Bestandteil der Namensführung, müssen entsprechende Nachweise vorliegen, sofern diese Eintragung erstmalig erfolgt.

    Standesamtliche Urkunden müssen im Original vorliegen (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung).

    Terminvereinbarung mit dem Zentralen Bürger-Service:
    Zur Beantragung eines Ausweises benötigen Sie einen Termin, den Sie unter nachfolgendem Link vereinbaren können.

    Der Zentrale Bürger-Service empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Blick auf bevorstehende Reisezeiten, die Gültigkeit aller Ausweisdokumente zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es vor und während der Ferienzeiten auch zu entsprechend längeren Wartezeiten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Personalausweis unter 24 Jahren       22,80 €

    Personalausweis ab 24 Jahren            37,00 €

    Vorläufiger Personalausweis               10,00 €

    Biometrisches Passbild                          6,00 €

    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

  • Anträge / Formulare