Umkennzeichnung (bei Kennzeichenverlust oder Diebstahl) und Sperrung der als gestohlen oder sonst abhanden gekommenen Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Sie müssen nach Diebstahl oder Verlust der amtlichen Kennzeichen eine Umkennzeichnung beantragen. Eine Ersatzausstellung desselben amtlichen Kennzeichens ist leider nicht möglich, da die in Verlust geratenen Kennzeichen gesperrt werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Verlust:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Das evtl. noch vorhandene Kennzeichenschild
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Der Halter muss eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des amtlichen Kennzeichens/der beiden amtlichen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeben.
Die Bevollmächtigung einer dritten Person ist hierbei nicht möglich.
Bei Diebstahl:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Das evtl. noch vorhandene Kennzeichenschild
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über Diebstahl von der Polizei
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr zwischen 30,00 € und 60,00 € an. Bei Verlust kommen nochmal 30,70 € für die Versicherung an Eides dazu.