Umkennzeichnung (bei Kennzeichenverlust oder Diebstahl) und Sperrung der als gestohlen oder sonst abhanden gekommenen Kennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen nach Diebstahl oder Verlust der amtlichen Kennzeichen eine Umkennzeichnung beantragen. Eine Ersatzausstellung desselben amtlichen Kennzeichens ist leider nicht möglich, da die in Verlust geratenen Kennzeichen gesperrt werden

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei Verlust:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I 
    • Zulassungsbescheinigung Teil II 
    • Das evtl. noch vorhandene Kennzeichenschild
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Der Halter muss eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des amtlichen Kennzeichens/der beiden amtlichen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeben. 

    Die Bevollmächtigung einer dritten Person ist hierbei nicht möglich.

    Bei Diebstahl:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I 
    • Zulassungsbescheinigung Teil II 
    • Das evtl. noch vorhandene Kennzeichenschild 
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
    • Bescheinigung über Diebstahl von der Polizei
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fällt eine Gebühr zwischen 30,00 € und 60,00 € an. Bei Verlust kommen nochmal 30,70 € für die Versicherung an Eides dazu. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende