Der Fachbereich VI - Umwelt, Klima, Tiefbau und Stadtreinigung stellt für Sie die städtische Infrastruktur bereit. Wir planen, bauen und unterhalten Straßen und Kanäle. Auch die unbebauten Bereiche der Stadt wie Spielplätze, Grünanlagen, Naherholungsgebiete und der Stadtwald werden von uns geplant und unterhalten. Letztendlich sorgen wir für die Stadtreinigung und organisieren die Entsorgung der Abfälle. Unser Bauhof mit rund 25 Mitarbeitern stellt innerhalb der Stadtverwaltung ein Dienstleistungsunternehmen mit den Hauptaufgaben Grünpflege, Straßenunterhaltung und Stadtreinigung dar.
Falls Sie Fragen und Anregungen haben, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Falls wir ausnahmsweise einmal nicht zuständig sein sollten, vermitteln wir Ihnen gerne den richtigen Ansprechpartner.
Genauere Informationen zu unseren Aufgaben und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erhalten Sie unter den nachfolgenden Sachgebieten. Dort können Sie sich auch über die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen informieren.
Die Mitarbeiter des Sachgebietes Bauhof sind mit folgenden Aufgaben betraut:
Die Mitarbeiter des Sachgebietes Entsorgung und Reinigung sind mit folgenden Aufgaben betraut und unter der E-Mailadresse: abfall@stadt-muelheim.de zu erreichen:
Das Sachgebiet Tiefbau ist mit den Aufgaben des Straßenbaus und der öffentlichen Abwasserbeseitigung befasst. Weitere Informationen finden Sie unter den jeweiligen Bereichen.
Die Erledigung von Aufgaben aus dem Sachgebiet Tiefbau bedeutet fast immer Bauarbeiten im öffentlichen Raum. Dies schränkt die Bewegungsfreiheit im betroffenen Gebiet ein. Darüber hinaus entstehen Baulärm und weitere, mit Bauarbeiten einhergehende Unannehmlichkeiten. Hierfür bitten wir um Verständnis und wirken auch auf die jeweilige Bauunternehmung ein, die Baustelle zügig abzuwickeln.
Aktuell laufende Straßenbauarbeiten finden sie unter Baustellen/Umleitungen Die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen und Wegen ist die Aufgabe des Straßenbaus. Zu den Bereichen Ampelanlagen, Straßenbeleuchtung, Bundesstraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen, Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten und Private Straßennutzung finden sie weiter unten genauere Informationen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenbaus gerne zur Verfügung.
Ampelanlagen:
Die Ampelanlagen an übergeordneten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rhein-Main, Straßenmeisterei Neu-Isenburg, Telefonnummer: 06102-7541-0, betreut.
Einzig die Fußgängerschutzanlage Ulmenstraße/Forsthausstraße liegt in der Zuständigkeit der Stadt Mühlheim am Main.
Straßenbeleuchtung:
Die Beleuchtung der Straßen und Wege wird von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH im Auftrag der Stadt betrieben. Ausgefallene oder beschädigte Laternen können den Stadtwerken unter der Telefonnummer 06108-6005-10 oder per Mail an info@stadtwerke-muehlheim.de gemeldet werden.
Bundesstraßen:
Die Fahrbahnen von übergeordneten Bundesstraßen werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rhein-Main verwaltet.
Zur Bundesstraße 43 zählen folgende Straßenzüge in Mühlheim:
Landesstraßen:
Die Fahrbahnen von übergeordneten Bundesstraßen werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rhein-Main für das Land Hessen verwaltet.
Zu den Landesstraßen zählen folgende Straßenzüge in Mühlheim:
Kreisstraßen:
Die Fahrbahnen von übergeordneten Bundesstraßen werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rhein-Main für den Kreis Offenbach verwaltet.
Zu den Kreisstraßen zählen folgende Straßenzüge in Mühlheim:
Wurzelhebungen in der öffentlichen Verkehrsfläche:
Wenn Wurzeln des Baumes oder der Bepflanzung eines Privatgrundstückes angrenzende öffentliche Verkehrsflächen beschädigen, sind die notwendigen Reparaturkosten vom Eigentümer der Bepflanzung zu tragen. Zur Vermeidung von Wurzelhebungen wird dringend empfohlen, Gewächse, abgestimmt auf die zu erwartende Wurzelentwicklung, in ausreichendem Abstand von der öffentlichen Grenze zu pflanzen.
Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten:
Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z.B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Grundstückszufahrten) überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und/oder entsprechend zu befestigen. Im Regelfall werden Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten durch die Stadt Mühlheim am Main - als Eigentümer - hergestellt oder geändert. Der Anlieger ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten (ggf. auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung) zu tragen.
Erforderlich ist ein formloser Antrag des Anliegers (Grundstückseigentümers) mit einer Planskizze (dreifach), der an den Magistrat der Stadt Mühlheim am Main, Fachbereich VI, Sachgebiet Tiefbau zu stellen ist. Der Antrag kann nur von Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten gestellt werden. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Baubeginn einzureichen. Der Anlieger ist ferner verpflichtet, nicht mehr benötigte Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten einschließlich der Absenkungen zu seinen Lasten beseitigen zu lassen. Die Herstellungskosten sind abhängig von Größe der Gehwegüberfahrt/Grundstückszufahrt. Sie werden nach dem tatsächlichen Aufwand für die Herstellung der Grundstückszufahrt ermittelt und an den Grundstückseigentümer zuzüglich 17,50 € Verwaltungsgebühr weitergegeben.
Private Straßennutzung:
Wenn die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für private Zwecke zeitweise gewünscht wird, ist dies frühzeitig vom Eigentümer/Bauherr zu beantragen. Gleichzeitig ist beim Fachbereich III der Antrag auf eine Sondernutzung zu stellen und eine verkehrsrechtliche Genehmigung einzuholen.
Vor Beginn der Nutzung ist mit der Tiefbauabteilung eine Vorabnahme der Verkehrsfläche zur Feststellung des Straßenzustandes gemeinsam durchzuführen. Für die genutzte Fläche ist vorab eine Kaution von 75,00 €/m² Nutzfläche bei der Stadt zu hinterlegen. Nach Abschluss der Nutzung wird der ordnungsgemäße Zustand der genutzten Fläche mit einer Endabnahme überprüft und die Kaution gegebenenfalls kurzfristig zurückgegeben.
Aktuell laufende Kanalbauarbeiten finden sie unter Baustellen/Umleitungen.
Die Stadtverwaltung Mühlheim hat eine Einrichtung zur öffentlichen Abwasserbeseitigung als Aufgabe der Daseinsvorsorge bereitzustellen. Vereinfacht kann sie als städtischer Hauptkanal bezeichnet werden. Er liegt in der Regel in der Straßenmitte. Im Gegenzug zur Verpflichtung der Stadtverwaltung, eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu betreiben, hat jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an einem städtischen Hauptkanal liegt, die Verpflichtung, seine Grundstücksentwässerung diesem städtischen Hauptkanal zuzuleiten.
Zu den Bereichen Kanalhausanschluss, Rohrverstopfungen und Rückstau vorbeugen finden sie weiter unten genauere Informationen.
Bei Fragen rund um das Thema Abwasser stehen wir gerne zur Verfügung.
Kanalhausanschlussleitung im öffentlichen Straßenbereich:
Von den Kanalhauptleitungen in der Straße aus werden Kanalanschlussleitungen bis an das jeweilige Grundstück geführt. Diese Leitungen gehören dem Grundstückseigentümer, dem sogenannten Anschlussnehmer.
Wegen der vielen zu beachtenden Randbedingungen bestimmt die Stadt Art und Lage der Kanalanschlussleitung. Alle Aufwendungen für Herstellung, Veränderung, Unterhaltung, Reparatur, Erneuerung oder Beseitigung dieser Kanalanschlussleitung hat der Anschlussnehmer in voller Höhe zu tragen. Weil die Kanalanschlussleitung in öffentlicher Fläche verlegt wird, führt die Stadt in der Regel alle Arbeiten für diese Leitung aus. Weitere Rahmenbedingungen für den Betrieb der Abwasserbeseitigung können der gültigen Entwässerungssatzung (EWS) 18.05 sowie den „Technischen Bestimmungen der Stadt Mühlheim am Main zum Bau und Betrieb von Grundstücksanschlüssen und Grundstücksentwässerungsanlagen“ entnommen werden.
Bei Bedarf können die, bei der Stadt vorliegenden Kanalanschlussunterlagen vom Grundstückseigentümer erfragt werden. Gegebenenfalls kann gemeinsam in alte Bauantragsunterlagen Einsicht genommen werden.
Zum Bauantrag ist der Stadt Mühlheim am Main ein prüffähiges Entwässerungsgesuch der bestehenden und geplanten Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) einzureichen. In den Plänen ist unter anderem darzustellen, wo das zu entsorgende Grundstück an die städtische Kanalisation angeschlossen ist, bzw. angeschlossen werden soll. Ferner sind Angaben zu Art und Menge des anfallenden Abwassers zu machen. Weitere Angaben entnehmen Sie dem Merkblatt zum Entwässerungsantrag.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen sind bei der Stadt Mühlheim, Fachbereich VI, Sachgebiet Tiefbau, in Papierform (2-fach) und digital (pdf) unter der Email "entwaesserungsantrag@stadt-muehlheim.de" einzureichen.
Rohrverstopfungen in der Grundstücksentwässerung:
In aller Regel sind festgestellte Schwierigkeiten aus vermindertem oder unterbrochenem Abwasserabfluss des Grundstückes auf Mängel an der Anschlussleitung bzw. an der privaten Grundstücksentwässerungsanlage zurückzuführen. Wenn das Abwasser auf dem Grundstück nur zögerlich oder gar nicht mehr abläuft, empfiehlt sich eine Spülung vom Anschluss-/Übergabeschacht (auf dem Grundstück) aus. Sollte sich eine Verstopfung im Abwasserrohr auf dem Grundstück wiederholen, empfiehlt sich nach dem Freispülen eine anschließende Kanal-TV-Untersuchung aller eigenen Abwasserleitungen mit Aufzeichnung der Befahrung als Video.
Verstopfungen in der Abwasseranlage der Stadt sind sehr selten. Ein Zeichen für eine Verstopfung im städtischen Hauptkanal kann es sein, wenn gleichzeitig das Abwasser aller benachbarten und gegenüberliegenden Grundstücke nicht abfließt oder Wasser aus den Schachtdeckeln in der Straßenmitte austritt. Ist dies nicht der Fall, liegt in der Regel eine Verstopfung von Grundstücksentwässerungs- oder Abwasseranschluss vor. Hierfür ist der Grundstückseigentümer selbst zuständig. Bei Verstopfungen der Anschlussleitung oder der Grundstücksentwässerungsleitungen ist ggfls. auf die diversen privaten Dienstleister zurückzugreifen. Hier empfiehlt es sich, die Preise mehrerer Anbieter zu vergleichen und den Auftragsumfang abzusprechen. Falls Sie eine Liste mit möglichen Anbietern benötigen, können Sie sich gerne mit einem unserer Mitarbeiter in Verbindung setzen.
Rückstau vorbeugen:
Starke Niederschläge, wie sie in Deutschland immer häufiger vorkommen, können Kanalnetze völlig überlasten. Wenn die Aufnahmefähigkeit überschritten ist staut sich das Wasser bis zur Straßenoberkante und sucht sich dann seinen Weg. Die Folge: Das Wasser drückt als so genannter Rückstau zurück ins Haus und verursacht Schäden an Gebäude und Hausrat.
Das öffentliche Kanalnetz ist nur für eine bestimmte Wassermenge ausgelegt. Wenn es also länger stark regnet, kann es die gewaltigen Wassermassen nicht schnell genug ableiten. Der Wasserspiegel steigt dann bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) an. Bei Gebäudeteilen, die unterhalb dieser Ebene liegen, drückt dann das Wasser durch Bodenabläufe, Toiletten, Waschmaschinen usw. zurück ins Haus. Aber auch bei sonnigem Wetter ist man vor Rückstau nicht sicher. Denn auch durch Ablagerungen, Verstopfungen oder Rohrbrüche in der Kanalisation kann es zu Rückstau kommen.
Hat der Grundstückseigentümer für diese Fälle keine Vorkehrungen getroffen, bleibt er auf dem Schaden der Überschwemmung sitzen. Die Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation muss für Rückstauschäden nicht haften.
Die Lösung um einen erneuten Rückstau zu verhindern kann entweder eine Hebeanlage oder ein Rückstauverschluss sein.
Rückstauverschlüsse können überall dort eingesetzt werden, wo ein freies Gefälle zum Kanal vorhanden ist, der Kanal also tiefer liegt als der Kellerboden. Sie lassen das Wasser im Normalbetrieb in Strömungsrichtung ungehindert durchfließen und sperren nur bei Rückstau den Rückweg ab und verhindern so, dass das Wasser aus dem Kanal zurück ins Haus drückt. Die Rückstauklappen der Verschlüsse schließen selbsttätig und geben nach Beendigung des Rückstaus den Weg automatisch wieder frei.
Ein Nachteil ist allerdings, dass Hausbewohner während des Rückstaus keine Toiletten, Duschen, Waschmaschinen usw., die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, benutzen können. Das anfallende Abwasser kann nämlich nicht entsorgt werden, da der Weg zum Kanal durch die geschlossene Rückstauklappe versperrt ist. Toiletten oberhalb der Rückstauebene können Hausbewohner auch während eines Rückstaus jederzeit benutzen, da das Wasser über eine andere Leitung als die Kellerablaufstellen abgeleitet wird.
Soll die Abwasserentsorgung aus dem Keller also auch während eines Rückstaus möglich sein, oder ist kein freies Gefälle zum Kanal vorhanden (die Ablaufstellen befinden sich unterhalb des Kanalniveaus), muss eine Hebeanlage eingebaut werden. Sie sammelt das Abwasser in einem Behälter und befördert es erst bei einem gewissen Wasserstand durch eine Pumpe über die Rückstauebene. Von dort aus kann es frei in den Kanal fließen. Allerdings pumpen Hebeanlagen auch dann, wenn kein Rückstau vorliegt, um das anfallende Abwasser zu entsorgen – das verursacht hohe Energiekosten und dauerhafte Pumpgeräusche.
Sachgebietsleitung
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. Obergeschoss, Raum: 225
Abwasserbeseitigung
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Abwasserbeseitigung
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. Obergeschoss, Raum: 216
Straßenbau, Feldwege, Parkplätze
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. Obergeschoss, Raum: 224
Straßenbau
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. Obergeschoss, Raum: 225
Allgemeine Verwaltung, Unfallschäden
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. Obergeschoss, Raum: 216
Umwelt und Freiraum in einem guten Zustand zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, natürliche Lebensräume zu schützen und Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit zu vermeiden - dafür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Umwelt und Freiraum.
Hierbei versuchen wir die Bedürfnisse von Menschen, Flora und Fauna sowie die Aspekte der Bereiche Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft in Einklang zu bringen. Unsere Arbeit erstreckt sich sowohl auf den innerstädtischen Bereich als auch auf die rund um Mühlheim liegenden landschaftlich reizvollen Frei- und Erholungsräume.
Unsere Aufgabenfelder bilden die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung der städtischen
Darüber hinaus befassen wir uns mit weiteren Themen der Bereiche Artenschutz, Verkehrsemissionen, Bodenbelastungen usw. und erstellen Analysen und Berichte zu umweltrelevanten Fragestellungen im Kontext der städtebaulichen Planung und Entwicklung. Als Dienstleister stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen rund um das Thema Umwelt gern zur Verfügung.
Das Sachgebiet Umwelt und Freiraum erreichen Sie unter uf@stadt-muehlheim.de.
Hier finden Sie Informationen zum Thema "Wassersparen"
Sachgebietsleitung
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. OG, Raum: 215
Sachbearbeitung
Stadt Mühlheim am Main
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Sachbearbeitung
Allgemeine Verwaltung
Stadt Mühlheim am Main
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Raum: 217
Sachbearbeitung
Stadt Mühlheim am Main
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2. OG, Raum: 215
Bürgermeister Tybussek gründete Anfang 2012 den Arbeitskreis Naherholungsgebiet; ehrenamtlicher Koordinator ist Michael Binge.
Dem Arbeitskreis gehören neben den Vereinen, die ihr Domizil im NEG haben, Grundstückbesitzer, Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, die Fachbereiche Sicherheit, Ordnung und Verkehr sowie Bauen und Liegenschaften, der Ausländerbeirat, Jagdpächter, der Hessenforst, die DLRG und die Ortsgruppe Mühlheim des Naturschutzbundes an.
Ziel ist es, Sicherheit und Umweltschutz im Naherholungsgebiet zu verbessern. In einem ersten Schritt wurde die Satzung über die Nutzung des Naherholungsgebietes mit einem deutlich verschärften Bußgeldkatalog erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Über die Presse und bei mehreren Aktionen in den Jahren 2012 und 2013 wurden die Öffentlichkeit und die Besucherinnen und Besucher des NEG über die Ge- und Verbote mit einem mehrsprachigen Handzettel informiert. Parkplätze wurden neu geordnet, Polizei und Ordnungspolizei zeigen häufiger Präsenz; Darstellungen des Naherholungsgebietes in der Presse, im Internet und in sozialen Netzwerken als Bade-, Paddel- und Grill-Paradies wird konsequent entgegen gewirkt.