Gleichberechtigung von Frauen und Männern   

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3,2 Grundgesetz

Dieser Grundgesetzartikel sowie die Hessische Gemeindeordnung (§4b HGO) und das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) bilden die Grundlage der Arbeit.

Die Frauenbeauftragte unterstützt die Realisierung der Gleichberechtigung mit differenzierten Maßnahmen innerhalb der Verwaltung und in unterschiedlichen Politikfeldern auf kommunaler, Kreis-, Landes- und Bundesebene.

Auch wenn schon viel erreicht ist, ist Geschlechterdemokratie noch nicht verwirklicht. Noch immer...