Haushaltsplan der Stadt Mühlheim 2024 | Ein Überblick

Im Juni wurde der Haushaltsplan (kurz Haushalt) der Stadt Mühlheim durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Der Haushalt enthält neben den erwarteten Einnahmen den planerischen Finanzbedarf zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt.

Der folgende Beitrag gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Haushaltssituation der Stadt Mühlheim 2024, beleuchtet den Unterschied zwischen „Pflichtausgaben“ und „freiwilligen Leistungen“ und zeigt auf, warum die Antwort auf die Frage „Wo können Einsparungen gemacht werden?“ vielschichtiger ist als vielleicht anfangs angenommen.


Schwierige Konjunkturlage – auch für Mühlheim

Bereits 2020 hatte der Hessische Rechnungshof benannt, dass Mühlheim strukturelle Probleme im Haushalt hat. Das - gepaart mit den derzeit angespannt konjunkturellen Aussichten, die über die Gewerbe- und Einkommenssteuer bis in die kommunalen Haushalte hineinwirken - schränkt die finanziellen Handlungsspielräume der Stadt Mühlheim ein.

Die Mühlheimer Stadtverwaltung muss, genauso wie Bürgerinnen und Bürger, mit vielen gestiegenen Ausgaben zurechtkommen: Die Inflation (diese beträgt laut Statistischem Bundesamt zwischen 2020 und 2023 17%), gestiegene Löhne (diese liegen laut Statistischem Bundesamt im 1. Quartal 2024 um 6,4% höher als im Vorjahr), höhere Verbraucherpreise sowie der Steigung der Energiekosten lassen tief in die Tasche greifen.

Die Grundsteuer musste 2024 in Mühlheim schweren Herzens für viele Bürgerinnen und Bürger auf zuletzt 800% erhöht werden auf. Der Grund dafür liegt nicht in der Füllung der Stadtkasse – diese nötige Erhöhung trägt der Steigerung von Personal- und Beschaffungskosten Rechnung. Sprich: Durch die Mehreinnahmen werden reale Kosten gedeckt, die ohne eigenes Zutun der Stadt Mühlheim gestiegen sind und durch die Erhöhung der Grundsteuer ausgeglichen werden.


Der Mühlheimer Haushalt - ein Balanceakt zwischen Pflichtausgaben und freiwilligen Leistungen

Es ist verständlich, dass der Ruf nach Einsparungen im städtischen Haushalt lauter wird, doch die folgenden Beispiele zeigen, warum jede Entscheidung gut abgewogen werden muss:

Die Pflichtausgaben (z.B. für Straßenunterhaltung, Feuerwehr, Kinderbetreuung sowie Kreis- und Schulumlage) können nicht beliebig gekürzt werden. Sie sind gesetzlich verankert und lassen nur begrenzt Spielraum für Einsparungen.

Bleiben noch die sog. Freiwilligen Leistungen. Für diese ist im Mühlheimer Haushalt 2024 ein Betrag in Höhe von 9.974.682 Mio. Euro veranschlagt. Eine Menge Geld – da kann man doch sicherlich den Rotstift ansetzen, oder?  

Schaut man sich im Detail an, was unter die freiwilligen städtischen Leistungen fällt, findet man hier schnell Bereiche, bei denen vielen Bürgerinnen und Bürgern oft gar nicht bewusst ist, dass es sich nicht um Pflicht-, sondern freiwillige Leistungen handelt:

Darunter fällt z.B. die Schulkindbetreuung, deren Aufrechterhaltung und Bezuschussung elementar wichtig ist, um Familien zu unterstützen und Eltern die Möglichkeit zu geben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, während die Grundschulkinder gut versorgt sind.

Gut 52% der Grundsteuereinnahmen werden aktuell alleinig für die Schulkind-Betreuung aufgewendet – eine Hausnummer, die die Bilanz der freiwilligen Leistungen stark prägt. Ab 2026 greift der Rechtsanspruch im Hinblick aufs Ganztagsschulkonzept schrittweise – ab diesem Zeitpunkt wird dieser Kostenpunkt zur Pflichtausgabe (siehe dazu im Text weiter unten). 

Auch beliebte und gut genutzte städtische Angebote wie z.B. die Stadtbücherei oder die Unterstützung des Sports (u.a. Sportplätze und Sporthallen, die für vielfältigen Vereinssport genutzt werden) sind freiwillige Leistungen. Diese Angebote bilden wichtige Eckpfeiler in Bildung und Teilhabe und zahlen nachhaltig auf ein gemeinschaftliches Miteinander in unserer Mühlenstadt ein.

Eine städtische Finanzierung dieser freiwilligen Leistungen ist nicht selbstverständlich. Nach gesetzlicher Lage hätte die Stadt Mühlheim in diesen Bereichen das größte Einsparpotential. Aber: Eine komplette Streichung dieser Leistungen ist aus sozialpolitischen Gründen weder gewünscht noch beabsichtigt – auch wenn nicht jeder Wunsch in Zeiten einer angespannten Haushaltssituation erfüllt werden kann.

In dieser Hinsicht ist der städtische Haushalt mit der Führung eines Privathaushalts einer Familie vergleichbar: Man kann nur ausgeben, was man hat und im Zweifel gilt es Interessen abzuwägen und Kompromisse zu schließen.

Das oberste Ziel der Stadt Mühlheim ist und bleibt es, sorgsam mit öffentlichen Geldern umgehen und zum Wohle der Stadt und ihrer Bevölkerung zu entscheiden.


Entlastungen durch Koalitionsvertrag und langfristige Investitionen wirken sich perspektivisch positiv auf Haushaltslage aus

Es zeichnen sich einige Entwicklungen ab, die sich mittelfristig positiv auf die Mühlheimer Haushaltssituation auswirken werden und ihn voraussichtlich entlasten werden:

Auf Landesebene wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Land sich künftig stärker an den Betriebskosten für Kindertagesstätten beteiligen wird. Zudem rechnet die Stadt mit dauerhaften Entlastungen, weil sich politisch abzeichnet, dass die Schulkindbetreuung in den kommenden Jahren schrittweise durch das Land Hessen getragen werden wird.

Zudem steht die Mühlheimer Stadtverwaltung derzeit vor ihrem Umbruch hin zur modernen Bürgerkommune. Alle Rathäuser, egal ob groß oder klein, stehen vor dieser Herausforderung. Prozesse werden analysiert und digitalisiert – vieles soll für Bürgerinnen und Bürger einfacher werden. Dies bringt im ersten Schritt neuen Aufwand mit sich und kostet Geld. Aber: Ein Rathaus mit digitalen Dienstleistungen wird langfristig effizienter arbeiten können und somit Kosten einsparen. 

Sie haben Fragen, Anregungen oder Ideen zum Haushalt? Wir sind gerne für Sie da! Schreiben Sie uns gerne an dezernatsbuero@stadt-muehlheim.de oder rufen Sie uns unter 06108-601 100 an.


Grafische Zusammenfassung zum Haushalt 2024

Die wichtigsten Aufwendungen und Erträge zum Haushalt 2024 sind folgend grafisch zusammengefasst:

  • Grafik 1
    Grafik 1: Summe der ordentlichen Aufwendungen
  • Grafik 2
    Grafik 2: Summe der ordentlichen Erträge
  • Grafik 3
    Grafik 3: Leistungen für Kinder und Jugendliche