Die Zulassungsstelle erreichen Sie für allgemeine Fragen und zur Terminvergabe per Email an zulassungsstelle@stadt-muehlheim.de sowie telefonisch unter 06108 - 601 950.
Für die Online-Terminvergabe nutzen Sie den folgenden Link!
Bevorzugtes Zahlungsmittel: EC-Karte
Seit dem 01.03.2008 muss die Versicherung von Kraftfahrzeugen über eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erfolgen.
Wer ein Fahrzeug auf seinen Namen an- oder ummelden möchte, musste bislang eine "Doppeldeckungskarte" von der Versicherung beantragen.
Diese diente als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Diese Deckungskarte in Papierform hat ausgedient!
Stattdessen erhalten Sie eine individuelle 7-stellige Zahlen-Buchstabenkombination, die eVB-Nummer.
Unter dieser Nummer werden Ihre Daten, die Sie für die Zulassung eines KFZ benötigen, in einer zentralen Datenbank der Versicherer gespeichert.
Sobald die Zulassungsstelle auf diese eVB zugreift werden Ihre hinterlegten Daten bei der Versicherung abgerufen und sind zur Zulassung verfügbar.
Sie können die Nummer entweder wie gewohnt bei Ihrer Versicherung beantragen und sich zuschicken lassen oder Sie lassen sich die Kombination telefonisch, per Fax, per SMS mitteilen.
Seit dem 01.05.2016 gelten folgende Neuerungen:
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach
ist nur möglich , wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach befindet.
Bei Antragstellung ohne Wohnsitz im Inland, ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder eines Kurzzeitkennzeichens bei
der Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach nur noch mit Einverständnis eines Empfangsberechtigten (natürliche Person-Privatperson) möglich.
Der Empfangsberechtige soll bei der Zulassung anwesend sein und muss seinen Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach haben.
Bei Fahrzeugzulassungen ab den 13.01.2014 ist das SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC als Ermächtigung zum Einzug von Kraftfahrzeugsteuer vorzulegen. Die Einzugsermächtigung mit Kontonummer und Bankleitzahl kann ab diesem Tag nicht mehr anerkannt werden.
Das SEPA - Lastschriftmandat muss immer im Original vorliegen.
Sobald eine dritte Person mit dem Zulassungsvorgang beauftragt wird, ist eine schriftliche, vom Fahrzeughalter unterzeichnete Vollmacht sowie der gültige Original-Ausweis des Halters und der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten (online ausfüllbar - bitte fertig ausgefüllt vorlegen)
Seit 2019 muss eine Erklärung zur Außerbetriebsetzung ausgefüllt werden. Falls der Halter nicht selbst zur Abmeldung vorspricht, kann auch ein Beauftragter dieses Formular ausfüllen. Es dient lediglich zum Nachweis, wer vorgesprochen hat um die Außerbetriebsetzung zu beantragen.
Erklärung bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist dieses Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bevollmächtigung ist ebenfalls im Formular enthalten.
Friedensstraße 16, 63165 Mühlheim am Main
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Di, Do: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Bitte beachten Sie hierbei folgende Hinweise:
Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge | 28,00 € - 45,00 € |
Erstzulassung gebrauchter Importfahrzeuge | 31,00 € - 45,00 € |
Wiedererfassung gelöschter Fahrzeuge | 31,00 € - 45,00 € |
Wiederzulassung auf den selben Halter (gleiches Kennzeichen) nach Außerbetriebsetzung | 23,70 € - 40,00 € |
Umschreibung innerhalb des Kreises Offenbach | 20,00 € - 45,00 € |
Umschreibung von außerhalb des Kreises Offenbach | 36,00 € - 50,00 € |
Umschreibung mit Kennzeichenübernahme | 20,00 € - 30,00 € |
Änderung technischer Fahrzeugdaten | 12,00 € - 25,00 € |
Änderung halterbezogener Daten | 12,00 € - 25,00 € |
Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust, Unbrauchbarkeit oder Diebstahl | 12,00 € - 25,00 € |
Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust, Unbrauchbarkeit oder Diebstahl | 16,00 € - 25,00 € |
Umkennzeichnung (bei Kennzeichenverlust oder - diebstahl) und Sperrung der als gestohlen oder sonst abhanden gekommenen Kennzeichen |
31,00 € - 50,00 € |
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs |
16,80 € - 19,40 € |
Fahrzeugverschrottungen | 10,20 € - 12,30 € |
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten | 13,10 € |
Zuteilung von bzw. Umschreibung auf Ausfuhrkennzeichen | 32,00 € - 36,40 € |
Zuteilung von Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Betriebszeitraumes beim Saisonkennzeichen | 28,00 € - 50,00 € |
Zuteilung von H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) | 28,00 € - 50,00 € |
Ausgabe von "Feinstaubplakette" (Umweltplakette) | 5,00 € |
Wunschkennzeichen (Reservierung) | 12,80 € |
Wunschkennzeichen (ohne Reservierung) | 10,20 € |
Versicherung an Eides Statt (bei Verlust von Dokumenten/Kennzeichen) | 31,00 € |
Briefversand (Finanzierte Fahrzeuge) | 15,30 € |