Informationen zur Zulassung


Die Zulassungsstelle der Stadt Mühlheim am Main stellt eine Außenstelle der Zulassungsstelle des Kreises Offenbach war. 

Als Zulassungsstelle (oder Kfz-Zulassungsbehörde) wird die Verkehrsbehörde/ das Verkehrsamt bezeichnet, welches für die Anmeldung und Abmeldung von Pkw, Lkw, Motorrädern, Oldtimer und anderen Fahrzeugen zuständig ist. 

Während beim Kauf eines Neuwagens die Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle vom Händler vorgenommen wird, muss die Ummeldung eines Gebrauchtfahrzeuges in den meisten Fällen selbst vorgenommen werden.

Weitere Informationen

Was ist eine eVB-Nummer?

Wer ein Fahrzeug auf seinen Namen an- oder ummelden möchte, musste bislang eine "Doppeldeckungskarte" von der Versicherung beantragen.
Diese diente als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Diese Deckungskarte in Papierform hat ausgedient! Stattdessen erhalten Sie eine individuelle 7-stellige Zahlen-Buchstabenkombination, die eVB-Nummer. Unter dieser Nummer werden Ihre Daten, die Sie für die Zulassung eines KFZ benötigen, in einer zentralen Datenbank der Versicherer gespeichert. Sobald die Zulassungsstelle auf diese eVB zugreift, werden Ihre hinterlegten Daten bei der Versicherung abgerufen und sind zur Zulassung verfügbar.

Seit dem 1. März 2008 muss die Versicherung von Kraftfahrzeugen über eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erfolgen.

Wie bekommen Sie eine eVB-Nummer?

Sie können die eVB-Nummer entweder wie gewohnt bei Ihrer Versicherung beantragen und sich zuschicken lassen oder Sie lassen sich die Kombination telefonisch, per Fax oder per SMS mitteilen.

Technician changing car plate number in service center.

Ausfuhr und Kurzzeitkennzeichen 

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach ist nur möglich , wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach befindet.

Bei Antragstellung ohne Wohnsitz im Inland, ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens oder eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde des Kreises Offenbach nur noch mit Einverständnis eines Empfangsberechtigten (natürliche Person-Privatperson) möglich.

Der Empfangsberechtige soll bei der Zulassung anwesend sein und muss seinen Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach haben.


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