Bevölkerungsschutz

Im Falle einer Krise oder Katastrophe steht die Sicherheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Die Corona-Pandemie, verschiedene Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen und Waldbrände, aber auch die veränderte Sicherheitslage im öffentlichen Raum haben gezeigt, dass Not plötzlich kommen und verschiedene Ursachen haben kann.

Wie Bund, Länder und Kommunen für ein dichtes Frühwarnsystem zusammenarbeiten; was sie tun, um Sie im Katastrophenfall bestmöglich unterstützen zu können und wie Sie als Einwohnerinnen und Einwohner Mühlheims sich selbst vorbereiten können, lesen Sie hier.

Zuständigkeiten

Den Schutz der Bevölkerung vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, sind Kernaufgaben des sogenannten Bevölkerungsschutzes. Sowohl Bund als auch Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig und arbeiten hierfür eng mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.

Katastrophenschutz obliegt im Allgemeinen den Ländern. In Hessen ist der Landrat bzw. der Oberbürgermeister als sogenannte „untere Katastrophenschutzbehörden“ zuständig für den Schutz der Menschen bei größeren Katastrophen.

Im Falle einer Katastrophe wird die Bevölkerung über verschiedene Wege gewarnt. Besonders wichtig sind hier die Sirenensignale, für die die Feuerwehren der Stadt Mühlheim am Main weitere Infos bereitgestellt haben.

Dank der (Rettungs-) Leitstellen können Einwohnerinnen und Einwohner in jeder Stadt, Gemeinde und Kommune Hilfe telefonisch über die Notrufnummern anfordern. Hierfür arbeiten Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden sowie je nach Bedarf auch freiwillige Rettungsdienste für den Katastrophenschutz zusammen. Auch, wenn der Bund im Katastrophenfall keine unmittelbare Zuständigkeit hat, können die Länder unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen anfordern, wie etwa das THW, die Bundespolizei oder die Streitkräfte.

Die kommunalen Feuerwehren nehmen mit Brandschutz, technischer Hilfsleistung und ABC-Gefahrenabwehr auch im Katastrophenschutz die Aufgaben wahr, die den Kommunen bereits über die Brandschutzgesetze der Länder als Pflichtaufgaben zugewiesen sind.

Zusätzlich bringen sich private Hilfsorganisationen bundesweit in die staatlichen Strukturen der Gefahrenabwehr ein. Im Katastrophenfall verstärken sie den Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte, leisten Sanitätsdienst und betreuen Patienten und sonstig Betroffene. So unterstützen die DLRG und die Wasserwacht des DRK auf Ebene der Länder die kommunalen Feuerwehren bei der Wasserrettung. Das THW ist in der Regel in die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz eingebunden und kommt auf Anforderung zum Einsatz.

Der Bund unterstützt die Länder bei großflächigen Schadenslagen oder Schäden nationaler Bedeutung u. a. mit Information, Beratung, Koordination und Bereitstellung von Ressourcen im Bereich der Katastrophenhilfe.

Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) sammelt zudem 24 Stunden am Tag weltweit Informationen, bewertet sie, fasst sie zusammen und leitet sie an die richtigen Stellen weiter. Im Katastrophenfall unterstützt es die Bundesländer.

Selbstschutz und Selbsthilfe

Im Falle einer Katastrophe kann im Zweifelsfall nicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern gleichzeitig geholfen werden. Jede und jeder Betroffene sollte sich oder bestenfalls auch anderen Personen daher im Katastrophenfall selbst helfen können.

Um sich selbst für den Ernstfall zu wappnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Erste-Hilfe-Kurse bereiten Sie darauf vor, einem Menschen im gesundheitlichen Ernstfall solang unterstützend beiseite zu stehen, bis Rettung kommt.

Notvorräte erlauben Ihnen, auch im Krisenfall eine Grundversorgung aufrecht erhalten zu können. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat folgende Checklisten zusammengestellt:

Auf der Webseite des BKK finden Sie zudem Informationen zu allen wichtigen Themen, um sich für den Notfall rüsten zu können.

Der Selbstschutz als Aufgabe der Gemeinden bzw. Städte umfasst den Schutz des engeren Wohn- und Arbeitsbereichs sowie die Vermeidung bzw. Minderung von Schäden an Leib und Leben. Hierfür arbeiten die Städte, Gemeinden und Kommunen mit entsprechenden Vorsorgeplanungen und können für den Aufbau, die Förderung und Leitung des Selbstschutzes die Hilfe und Unterstützung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen in Anspruch nehmen.

Im Falle eines Krieges kann die Gemeinde bzw. Stadt zudem allgemeine Anordnungen erlassen, wie sich die Bevölkerung verhalten soll.