Freiwilliger Polizeidienst

Seit Oktober 2000 werden „freiwillige Polizeidiensthelfende" in Hessen ehrenamtlich bei der Polizei eingestellt. Auch die Stadt Mühlheim am Main hat sich sehr früh diesem Projekt angeschlossen.
Primäre Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes sind die Hilfeleistung und Unterstützung
- bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
- des polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienstes,
- bei Großveranstaltungen wie Sportereignissen, Festumzügen, Volksfesten,
- zur Sicherung und zum Schutz von öffentlichen Anlagen und
- bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.
Gleichzeitig sollen sie Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürgern in vielfältigen Belangen sein, sicherheitsrelevante Situationen erkennen und das zuständige Polizeirevier darüber schnell informieren bzw. selbst Hilfe leisten.
Zu Fuß sind die „Ehrenamtlichen" hauptsächlich in öffentlichen Parkanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen, auf Märkten und Festen, bei Sport- und Kulturveranstaltungen und dem Naherholungsgebiet Dietesheimer Steinbrüche zu sehen.
Um die freiwillig Helfenden handlungsfähig zu machen, wurden ihnen die hierfür erforderlichen Befugnisse übertragen. Sie umfassen neben den Selbsthilferechten Befugnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr, verdächtige oder auffällige Personen zu befragen, Personalien festzustellen oder beispielsweise einen vorübergehenden Platzverweis zu erteilen. Jedoch wird es ihnen nicht gestattet, in die persönliche Freiheit einzugreifen oder Personen/Sachen zu durchsuchen.
Ausbildung
Die Ausbildungsdauer der einzelnen Helfenden dauert 50 Stunden und wird vorwiegend an Samstagen und Sonntagen von fachkundigen Beamtinnen und Beamten durchgeführt. Auch werden regelmäßige Fortbildungen (Pflichtveranstaltungen) durchgeführt. Die Heranziehung zum Dienst erfolgt nach freiwilliger Meldung.
Die Einstellungsvoraussetzungen für den Freiwilligen Polizeidienst sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- gesundheitliche in der Lage, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen
- Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- keine Vorstrafen
- Soziale Kompetenz
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Nationalität ist unerheblich