
Gleichberechtigung
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Um bestehenden Benachteiligungen von Frauen entgegen zu treten und das Thema Gleichberechtigung öffentlich zu bearbeiten, hat die Stadt Mühlheim am Main seit 1988 die Stelle einer kommunalen Frauenbeauftragten eingerichtet.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Grundgesetz, Artikel 3)
Unsere Verfassung und die Hessische Gemeindeordnung (§4b HGO) bilden die rechtliche Grundlage der Arbeit der kommunalen Frauenbeauftragten.
Die Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim am Main unterstützt die Realisierung der Gleichberechtigung mit differenzierten Maßnahmen innerhalb der Kommune und wirkt auch in verschiedenen Handlungsfeldern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, der Aufteilung von Pflege- und Sorgearbeit und in vielen Berufsfeldern haben wir noch keine Gleichberechtigung der Geschlechter realisiert. Noch immer...
- verdienen Frauen 18% weniger (Gender Pay Gap)
- leisten Frauen 43,8 % mehr unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit. Dies entspricht täglich 77 Minuten mehr als Männer leisten (BMFSFJ, 2024)
- kostet uns männliche Gewalt 54 Milliarden Euro pro Jahr (EIGE 2021)
- tötet jeden dritten Tag ein Mann seine (Ex-)Partnerin
- sind nur ein Drittel der Abgeordneten im Deutschen Bundestag weiblich
Quelle: https://www.gleichberechtigt.org/zahlen-daten-fakten