Kanalhausanschlussleitung im öffentlichen Straßenraum
Von den Kanalhauptleitungen in der Straße aus werden Kanalanschlussleitungen bis an das jeweilige Grundstück geführt. Diese Leitungen gehören den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, den sogenannten Anschlussnehmenden.
Wegen der vielen zu beachtenden Randbedingungen bestimmt die Stadt Art und Lage der Kanalanschlussleitung. Alle Aufwendungen für Herstellung, Veränderung, Unterhaltung, Reparatur, Erneuerung oder Beseitigung dieser Kanalanschlussleitung hat der Anschlussnehmende in voller Höhe zu tragen. Weil die Kanalanschlussleitung in öffentlicher Fläche verlegt wird, führt die Stadt Mühlheim am Main in der Regel alle Arbeiten für diese Leitung aus. Weitere Rahmenbedingungen für den Betrieb der Abwasserbeseitigung können der gültigen Entwässerungssatzung (EWS) 18.05 sowie den „Technischen Bestimmungen der Stadt Mühlheim am Main zum Bau und Betrieb von Grundstücksanschlüssen und Grundstücksentwässerungsanlagen“ entnommen werden.
Bei Bedarf können die, bei der Stadt vorliegenden Kanalanschlussunterlagen von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer erfragt werden. Gegebenenfalls kann gemeinsam in alte Bauantragsunterlagen Einsicht genommen werden.
Rohrverstopfungen in der Grundstücksentwässerung
In aller Regel sind festgestellte Schwierigkeiten aus vermindertem oder unterbrochenem Abwasserabfluss des Grundstückes auf Mängel an der Anschlussleitung beziehungsweise an der privaten Grundstücksentwässerungsanlage zurückzuführen. Wenn das Abwasser auf dem Grundstück nur zögerlich oder gar nicht mehr abläuft, empfiehlt sich eine Spülung vom Anschluss-/Übergabeschacht (auf dem Grundstück) aus. Sollte sich eine Verstopfung im Abwasserrohr auf dem Grundstück wiederholen, empfiehlt sich nach dem Freispülen eine anschließende Kanal-TV-Untersuchung aller eigenen Abwasserleitungen mit Aufzeichnung der Befahrung als Video.
Verstopfungen in der Abwasseranlage der Stadt Mühlheim am Main sind sehr selten. Ein Zeichen für eine Verstopfung im städtischen Hauptkanal kann es sein, wenn gleichzeitig das Abwasser aller benachbarten und gegenüberliegenden Grundstücke nicht abfließt oder Wasser aus den Schachtdeckeln in der Straßenmitte austritt. Ist dies nicht der Fall, liegt in der Regel eine Verstopfung von Grundstücksentwässerungs- oder Abwasseranschluss vor. Hierfür ist der Grundstückseigentümer selbst zuständig. Bei Verstopfungen der Anschlussleitung oder der Grundstücksentwässerungsleitungen ist gegebenenfalls auf die diversen privaten Dienstleistenden zurückzugreifen. Hier empfiehlt es sich, die Preise mehrerer Anbietenden zu vergleichen und den Auftragsumfang abzusprechen. Falls Sie eine Liste mit möglichen Anbietenden benötigen, können Sie sich gerne mit einem unserer Mitarbeitenden in Verbindung setzen.
Rückstau vorbeugen
Starke Niederschläge, wie sie in Deutschland immer häufiger vorkommen, können Kanalnetze völlig überlasten. Wenn die Aufnahmefähigkeit überschritten ist, staut sich das Wasser bis zur Straßenoberkante und sucht sich dann seinen Weg. Die Folge: Das Wasser drückt als so genannter Rückstau zurück ins Haus und verursacht Schäden an Gebäude und Hausrat.
Das öffentliche Kanalnetz ist nur für eine bestimmte Wassermenge ausgelegt. Wenn es also länger stark regnet, kann es die gewaltigen Wassermassen nicht schnell genug ableiten. Der Wasserspiegel steigt dann bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) an. Bei Gebäudeteilen, die unterhalb dieser Ebene liegen, drückt dann das Wasser durch Bodenabläufe, Toiletten, Waschmaschinen zurück ins Haus. Aber auch bei sonnigem Wetter ist man vor Rückstau nicht sicher. Denn auch durch Ablagerungen, Verstopfungen oder Rohrbrüche in der Kanalisation kann es zu Rückstau kommen.
Hat die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer für diese Fälle keine Vorkehrungen getroffen, bleibt diese Person auf dem Schaden der Überschwemmung sitzen. Die Stadt Mühlheim am Main muss als Betreiberin der öffentlichen Kanalisation nicht für Rückstauschäden haften.
Die Lösung um einen erneuten Rückstau zu verhindern kann entweder eine Hebeanlage oder ein Rückstauverschluss sein.
Rückstauverschlüsse können überall dort eingesetzt werden, wo ein freies Gefälle zum Kanal vorhanden ist, der Kanal also tiefer liegt als der Kellerboden. Sie lassen das Wasser im Normalbetrieb in Strömungsrichtung ungehindert durchfließen und sperren nur bei Rückstau den Rückweg ab und verhindern so, dass das Wasser aus dem Kanal zurück ins Haus drückt. Die Rückstauklappen der Verschlüsse schließen selbsttätig und geben nach Beendigung des Rückstaus den Weg automatisch wieder frei.
Ein Nachteil ist allerdings, dass Hausbewohnende während des Rückstaus keine Toiletten, Duschen, Waschmaschinen und ähnliches, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, benutzen können. Das anfallende Abwasser kann nämlich nicht entsorgt werden, da der Weg zum Kanal durch die geschlossene Rückstauklappe versperrt ist. Toiletten oberhalb der Rückstauebene können Hausbewohnende auch während eines Rückstaus jederzeit benutzen, da das Wasser über eine andere Leitung als die Kellerablaufstellen abgeleitet wird.
Soll die Abwasserentsorgung aus dem Keller also auch während eines Rückstaus möglich sein oder ist kein freies Gefälle zum Kanal vorhanden (die Ablaufstellen befinden sich unterhalb des Kanalniveaus), muss eine Hebeanlage eingebaut werden. Sie sammelt das Abwasser in einem Behälter und befördert es erst bei einem gewissen Wasserstand durch eine Pumpe über die Rückstauebene. Von dort aus kann es frei in den Kanal fließen. Allerdings pumpen Hebeanlagen auch dann, wenn kein Rückstau vorliegt, um das anfallende Abwasser zu entsorgen – das verursacht hohe Energiekosten und dauerhafte Pumpgeräusche.