Straßenbau 

Absperrung an Baustelle


Der Straßenbau ist ein essenzieller Bestandteil unserer Infrastruktur und sorgt dafür, dass wir sicher und komfortabel von einem Ort zum anderen gelangen können. Ob für den täglichen Pendelverkehr, den Transport von Gütern oder den Weg zur Schule – gut ausgebaute Straßen sind das Rückgrat unserer Mobilität.


Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Straßen, die wir in unserer Stadt betreuen, sowie die Aufgaben und Maßnahmen, die im Bereich Straßenbau anfallen. Wir zeigen Ihnen, welche Straßen zu unserem Zuständigkeitsbereich gehören, wie der Straßenbau in unserer Region organisiert ist und welche Leistungen wir für Sie als Bürger erbringen.


Unter Verkehrsmeldungen finden Sie aktuelle Baustellen und Umleitungen. 

Bundesstraßen

Die Fahrbahnen von übergeordneten Bundesstraßen werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rhein-Main verwaltet.

Zur Bundesstraße 43 zählen folgende Straßenzüge in Mühlheim am Main:

  • Dietesheimer Straße
  • Fichtestraße
  • Friedensstraße
  • Hanauer Straße
  • Hegelstraße
  • Offenbacher Straße
  • Schillerstraße

Landesstraßen

Die Fahrbahnen von übergeordneten Bundesstraßen werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rhein-Main für das Land Hessen verwaltet.

Zur Landesstraße 3064 zählen folgende Straßenzüge in Mühlheim am Main:

  • Lämmerspieler Straße
  • Mühlheimer Straße
  • Bischof-Ketteler-Straße
  • Hausener Straße

Kreisstraßen 

Die Fahrbahnen von übergeordneten Bundesstraßen werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rhein-Main für den Kreis Offenbach verwaltet.

Zu den Kreisstraßen zählen folgende Straßenzüge in Mühlheim am Main:

  • Obertshäuser Straße (K 191)
  • Spessartstraße (K 191)
  • Albertstraße (K 192)
  • Rumpenheimer Straße (K 192)
  • Fährenstraße (K 193)

Gemeindestraßen

Die Fahrbahnen der rund 222 Gemeindestraßen werden von den Mitarbeitenden des Sachgebiets Tiefbau verwaltet.

Wurzelhebungen in den öffentlichen Verkehrsflächen

Wenn Wurzeln des Baumes oder der Bepflanzung eines Privatgrundstückes angrenzende öffentliche Verkehrsflächen beschädigen, sind die notwendigen Reparaturkosten von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Bepflanzung zu tragen. Zur Vermeidung von Wurzelhebungen wird dringend empfohlen, Gewächse, abgestimmt auf die zu erwartende Wurzelentwicklung, in ausreichendem Abstand von der öffentlichen Grenze zu pflanzen.

Private Straßennutzung

Wenn die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für private Zwecke zeitweise gewünscht wird, ist dies frühzeitig von den Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise den Bauverantwortlichen zu beantragen. Gleichzeitig ist beim Fachbereich III (Ordnungsamt) der Antrag auf eine Sondernutzung zu stellen und eine verkehrsrechtliche Genehmigung einzuholen.

Vor Beginn der Nutzung ist mit der Tiefbauabteilung eine Vorabnahme der Verkehrsfläche zur Feststellung des Straßenzustandes gemeinsam durchzuführen. Für die genutzte Fläche ist vorab eine Kaution von 75,00 €/m² Nutzfläche bei der Stadt zu hinterlegen. Nach Abschluss der Nutzung wird der ordnungsgemäße Zustand der genutzten Fläche mit einer Endabnahme überprüft und die Kaution gegebenenfalls kurzfristig zurückgegeben.


Nachfolgend finden Sie alle Leistungen zum Thema Straßenbau

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