Stadtreinigung

Winterdienst


Überall dort, wo sich Menschen aufhalten, hinterlassen sie Abfälle. Leider sind nicht alle Menschen so vernünftig und entsorgen ihre mitgebrachten oder gerade käuflich erworbenen Produkte in den über 200 aufgestellten Abfallkörben im Stadtgebiet. Für viele ist es bereits ein „Sport" geworden, durch einen gezielten Wurf im Sinne eines Basketballspielers das Einwurfloch des Abfallkorbes zu treffen. Das wäre eigentlich noch gar nicht so verwerflich, würden diese Zeitgenossen im Falle eines Fehlwurfes ihre Abfälle aufheben und anschließend in den Abfallkorb geben.

Tipps für unterwegs

  • Essensverpackungen und Essensreste gehören in den Abfallkorb
  • Kaugummifreunde wickeln Ihren Rest nach dem Genuss bitte in Papier ein und werfen ihn dann in einen Abfallkorb
  • Raucherinnen und Raucher werfen Ihre „ausgemachten" Zigaretten bitte in die Abfallkörbe
  • Hundefreunde müssen für die Hinterlassenschaften Ihres Hundes entsprechende Tütchen mit sich führen und
  • Durstige werfen Ihre Getränkepackungen bitte ebenfalls in die dafür vorgesehenen Abfallkörbe

Reinigung von Gehwegen - Ihre Aufgabe als Bürgerin und Bürger

Auch wenn die Stadt erhebliche Mittel für die Straßenreinigung einsetzt, gibt es Bereiche, in denen Ihre Unterstützung als Anwohnende gefragt ist:

  • Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer (oder Anwohnende) sind laut unserer Satzung verpflichtet, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück sauber zu halten. Das betrifft Laub, Schmutz sowie Schnee und Eis im Winter.
  • Bei einseitigen Gehwegen wechselt die Reinigungspflicht jährlich zwischen den beiden Straßenseiten. Das heißt, in Jahren mit geraden Jahreszahlen reinigen die Eigentümerinnen und Eigentümer auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungeraden Jahreszahlen diejenigen auf der gegenüberliegenden Seite.

Im Schadensfall haften Sie als Bürgerin und Bürger, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind und auf dem Weg vor Ihrem Grundstück jemand dadurch zu Schaden kommt.

Winterdienst - Wer macht was?

Die Aufgaben der Stadt

  • Die Stadt sorgt im Winter dafür, dass wichtige Straßen schnellstmöglich von Schnee und Eis befreit werden. Unser Bauhof bemüht sich, innerhalb von 5 Stunden nach Schneefall die wichtigsten Straßen sicher passierbar zu machen.

Ihre Aufgabe als Bürgerin und Bürger

  • Schneeräumung auf Gehwegen: Räumen Sie den Schnee so, dass querende Personen sicher und ohne Behinderung laufen können (mindestens 1,25 Meter breit).
  • Streuen bei Eisglätte: Bei Eisglätte sind Sie verpflichtet, die Gehwege und Zugänge zu Ihrem Grundstück rechtzeitig mit abstumpfenden Mitteln (wie Sand oder Splitt) sicher zu machen.
  • Entfernen Sie Schnee und Eis regelmäßig und so oft wie nötig. Bitte verwenden Sie Salz nur sparsam und nur, wenn es unbedingt notwendig ist.