Vorkaufsrecht

Bei der Übertragung von Grundstücken hat die Stadt Mühlheim in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.

Der Stadt Mühlheim werden von den beurkundenden Notaren alle Grundstückskaufverträge vorgelegt. Es ist zu prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht oder nicht. Nach erfolgter Prüfung erhält der Notar von der Stadt Mühlheim eine Erklärung darüber, dass

  • entweder ein Vorkaufsrecht besteht oder
  • ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird.