Die Anmeldung zum Unterricht in der Musikschule muss schriftlich erfolgen und kann komfortabel über den folgenden Link erledigt werden:
Für Schülerinnen und Schüler bemisst sich die Höhe der Gebühren nach Anzahl und Dauer der Unterrichtseinheiten (30 oder 45 Minuten) und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Unterricht.
Die Gebühr beträgt pro Schuljahr:
Für Erwachsene, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und keine allgemeinbildenden Schulen mehr besuchen, beträgt die Gebühr
Für die Ergänzungsfächer Theorie und Schulorchester werden keine Gebühren erhoben.
Für Sonderveranstaltungen (z. B. Konzerte, Workshops und Vorträge) werden Gebühren nach Maßgabe der entstehenden Aufwendungen festgesetzt.
Geschwisterermäßigung:
2. Kind = 25 % Nachlass
3. Kind = 50 % Nachlass
Mehrfachbelegung: 25 %
Bezieherinnen und Bezieher von laufender Hilfe nach SGB XII bzw. Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (min. 50 %) wird eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % gewährt. Die entsprechenden aktuellen Nachweise sind der Anmeldung beizufügen sowie jeweils vor Schuljahresbeginn vorzulegen. Die Ermäßigung wird nur Personen mit Hauptwohnsitz in Mühlheim gewährt.
Zahlungstermine: 01.01./01.04./01.07./01.10. im Voraus fällig.
Musikunterricht ist nur sinnvoll, wenn er mittel- bis langfristig - mit „langem Atem" - angelegt ist. „Durststrecken" sollten von Schülern und Eltern durchgehalten werden.
Kündigungen sind daher - auch im Interesse unserer Lehrer - nur drei Monate zum Schuljahresende möglich.
Das Musikschuljahr endet mit dem Schuljahr an öffentlichen Schulen. Die Sommerferien müssen noch bezahlt werden. Unterrichtsbeginn für Neuanmeldungen ist nach den Sommerferien.