Plakatierung

ist eine Form der Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus, also eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. 

Ausnahmegenehmigungen für Plakatierung können auf Grundlage unserer Sondernutzungssatzung in Verbindung mit der Gefahrenabwehrverordnung erteilt werden, diese Vorschriften lassen in besonderen Fällen Ausnahmen zu. Die Verwaltung hat dabei festgelegt, dass nur bei besonderen Anlässen, zum Beispiel vor Wahlen oder bei besonderen Vereinsjubiläen eine Genehmigung erteilt werden kann.