Die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Paragraf 23, Absatz 1) verbietet das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern).
Insbesondere im Mühlheimer Altstadtbereich, sowie in der Umgebung der Kirchen und der Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen, ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet.
Die Stadt Mühlheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, privates Feuerwerk umsichtig einzusetzen und insbesondere Kinder durch besondere Achtsamkeit zu schützen. Jedes Jahr kommt es bundesweit infolge von Feuerwerk zu schweren Verletzungen, insbesondere an den Augen. Bitte helfen Sie mit, Verletzungen zu vermeiden und lassen Sie uns gemeinsam in ein gesundes, neues Jahr starten! Die Stadt Mühlheim wünscht einen guten Rutsch in 2024!