Die Landespolizei ist umgehend tätig geworden. In dieser Woche waren zahlreiche Stellen im Rathaus mit der Sache befasst. Das Ordnungsamt ist mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens betraut.
Selbstredend ist die Ablagerung von Zwiebeln im Wald, auch wenn es sich um Lebensmittel handelt, verboten!
Der Bauhof kümmert sich derweil um die Entsorgung der Zwiebeln, die zunächst von städtischen Mitarbeitenden aufgesammelt und dann zu einem Entsorgungsbetrieb gefahren werden.
Bislang wurden an mindestens 3 Standorten rd. 3t eingesammelt. Die Kosten der Entsorgung werden den Verantwortlichen, sofern sie ermittelt werden können, in Rechnung gestellt.