Wahlen

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Wahlen stellen die bedeutenste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben dar. Wer wählt wirkt am polititschen Entscheidungsprozess mit und entscheidet durch den direkten oder indirekten Einfluss seiner Stimme über die Zusammensetzung der Volksvertretungen.
Die Wahlperioden für
- Kommunalwahlen (2026)
- Wahlen zum Europäischen Parlament (2029)
- Wahlen zum Landtag (2028) und
- Ausländerbeiratswahlen (2026)
betragen fünf Jahre.
Die Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt (2025).
Der Zeitraum der Durchführung der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (2029) bzw. Direktwahl der Landrätin/des Landrates (2027) beträgt sechs Jahre.
Darüber hinaus sind Volksbegehren/Volksentscheide und Bürgerbegehren/Bürgerentscheide ereignisabhängig durchzuführen.
Das Wahlamt ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verantwortlich.