Was man über das Reisegewerbe wissen sollte…

Wenn Sie ein Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie dazu eine von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellte, bundesweit gültige, Reisegewerbekarte.

Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (Terminvereinbarung) entweder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben, selbständig Waren anbieten, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten. Als klassische Beispiele für eine Tätigkeit im Reisegewerbe sind das Betreiben eines Imbisswagens oder die sog. Haustürgeschäfte. Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie ebenfalls für die selbständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller.

Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Reisegewerbekarte sind. Eine Reisegewerbekarte wird Ihnen auf Antrag erteilt und ist unbefristet gültig. Zu diesem Antrag benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Aktuelles Führungszeugnis für Behörden

(nicht älter als 3 Monate; beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)

Gewerbezentralregisterauskunft für Behörde

(nicht älter als 3 Monate; beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)

Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis

(nicht älter als 3 Monate; nur online beim Amtsgericht Hünfeld zu beantragen)

www.vollstreckungsportal.de

Bescheinigung über Steuersachen

zur Beurteilung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit.

(nicht älter als 3 Monate; beim zuständigen Finanzamt zu beantragen)

Bei Bedarf:

Abnahmebescheinigung des Imbisswagens durch das zuständige Gesundheitsamt und einen Gesundheitsnachweis (nur beim Verkauf von Lebensmitteln)

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Für die Erteilung der Reisegewerbekarte wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 333,00 € bei Antragsabgabe, in bar oder per EC-Karte, erhoben.