Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Hundeverordnung, Voraussetzungen und notwendige Unterlagen zur Anmeldung eines "Listenhundes / Gefährlichen Hundes" inclusive Erlaubnisantrag/Anmeldeformular, Gebühren und Hundesteuer, dem Service Hundefinder "Hufi", den Standort der Hundefreilaufwiese sowie die Standorte der Hundekottütenspender. Aber auch allgemeine Informationen und Ansprechpartner werden benannt.
Zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren haben die Bundesländer Gesetze bzw. Verordnungen erlassen. Für Hessen gilt die "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" kurz HundeVO genannt.
Hier erfolgt eine Unterscheidung in zwei Kategorien: die „Rassenliste" und die „gefährlichen Hunde". Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema "Listenhund / Gefährlicher Hund" ist die Gefahrenabwehrbehörde der Stadt Mühlheim am Main, Herr Normen Windisch, Telefon: 06108-601503.
Alle Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Wer außerhalb eines eingefriedeten Besitztums einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf oder an dem der Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind.
Gefährlich sind Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität an den Tag legen oder auffällig geworden sind.
Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen:
Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden!
Bitte beachten Sie, dass vor Inbesitznahme eines sogenannten „Listenhundes / Gefährlichen Hundes“ eine Erlaubnis erforderlich ist.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) geregelt. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar.
Für die Erteilung der Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung, sowie die jährlich zu entrichtende Hundesteuer.
Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 HundeVO |
83 € |
Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 HundeVO |
137 € |
Gemäß § 6 der Hundesteuersatzung kann für Hunde, die aus einem Tierheim erworben wurden, auf Antrag eine zeitlich befristete Steuerbefreiung gewährt werden. Nähere Informationen zur Hundesteuer finden Sie im Bereich
Voraussetzungen:
Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes darf nur erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter
Die Punkte 4 und 5 werden erst ab dem 15. Lebensmonat des Hundes notwendig.
Den entsprechenden Antrag mit weiterführenden Informationen erhalten Sie hier:
Erlaubnis / Anmeldung Listenhund
Benötigte Unterlagen:
Auf dieser Seite erhalten Sie unterschiedliche Informationen, sowie die Möglichkeit sich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten.
Standards sowie Benennung von Sachverständigen zur Durchführung von Sachkundeprüfungen und Wesensprüfungen gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.01.2003 (GVBl. I S. 54).
Liste von Sachverständigen Personen bzw. Stellen zur Durchführung von Wesensprüfungen und Sachkundeprüfungen nach der Hessischen HundeVO.
Hier können Sie für den theoretischen Teil der Sachkundeprüfung üben. Der Fragebogen wird mit und ohne Lösungen dargestellt, in dem Wissen aus unterschiedlichen Bereichen abgefragt wird: Lernverhalten; Hund und Öffentlichkeit; Hundeverhalten; Haltung, Pflege und Gesundheit des Hundes; Hund und Recht; Mensch und Hund.
Fragebogen für die Sachkundeprüfung ohne Lösungen
Fragebogen für die Sachkundeprüfung mit Lösungen
Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Gesetz zur Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für erlaubnispflichtige Hunde)
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG)
Ein kostenloser Service für alle Hundehalterinnen und Hundehalter - der Hundefinder „Hufi" genannt.
Seit 2016 bietet die Stadt Mühlheim einen kostenlosen Service für Hundehalterinnen und Hundehalter an - den Hundefinder; „Hufi" genannt.
Der „Hufi" ist eine kostenlose Registrierung aller in Mühlheim lebenden Hunde. Ein gefundener Vierbeiner kann so schneller und unbürokratisch zugeordnet werden. Wir rufen Sie an oder schicken Ihnen eine Mail und Sie können Ihren entlaufenen Liebling schnell wieder zu sich nachhause holen.
Sollte es nötig sein, kümmern wir uns auch um die Unterbringung Ihres Hundes bis zur Abholung. Befindet sich Ihr Hund nur kurz in unserem hauseigenen Zwinger, ist auch dieser Service kostenlos. Sollte der Hund länger untergebracht werden müssen, fallen Pensionskosten des Tierheimes Dreieich an. Grundsätzlich wird aber die Inobhutnahme bis zur Abholung gesichert.
Um Sie zeitnah kontaktieren zu können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Die von Ihnen benötigten Daten finden Sie finden Sie im folgenden, ausfüllbaren PDF:
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Hund nur zuordnen können, wenn die uns vorliegenden Daten aktuell sind. Änderungen können jederzeit telefonisch, mit dem Kontaktformular oder per Mail vorgenommen werden.
In Mühlheim besteht die Verpflichtung, jederzeit die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners selbständig und ordnungsgemäß zu entsorgen. Aus diesem Grund hat die Stadt zahlreiche Hundekottütenspender im gesamten Stadtgebiet und seinen Ortsteilen installiert.
Sollten Sie eine Patenschaft für einen Spender übernehmen wollen, freut sich Frau Heike Gallenbacher und die Kollegen des Ordnungsamtes (Kontakt: 06108 - 601 982 oder per mail: hund@stadt-muehlheim.de) über Ihr Interesse. Auch der Wunsch nach neuen Standorten kann bei dem Team des Ordnungsamtes gemeldet werden.
Seit 2016 steht allen Mühlheimerinnen und Mühlheimern, und vor allem ihren vierbeinigen Begleitern, die Hundewiese an der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde zur Verfügung. Auf einer Fläche von rund 10.000 qm finden alle Hunde genug Platz zum Spielen, Tollen und Rennen. Die Fläche ist an den äußeren Grundstücksecken mit 4 Holzpfosten markiert und unmittelbar an der Sackgasse und den Parkplätzen an der Anton-Dey-Straße gelegen, so dass sie für Hunde und Ihre Besitzer leicht zu finden sein sollte. Auch Hundekottüten sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Hinweisschilder mit einfachen und eigentlich selbstverständlichen Regeln sind an den Zufahrten zur Wiese angebracht. Auf der Wiese gilt natürlich auch selbst während der Brut- und Setzzeit kein Leinenzwang. Sollte aber ein Hund zum Beispiel dazu verpflichtet sein, einen Maulkorb zu tragen oder wurde ein Leinenzwang angeordnet, gilt das ebenso uneingeschränkt auf der Hundewiese. Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass die Wiese mehrfach im Jahr gemäht wird.
Mit dem Klicken des Symbols (Größere Karte ansehen) in der rechten oberen Ecke der Karte gelangen Interessierte auf einen externen Google Maps Link mit den Standorten aller Hundekottütenspender in Mühlheim. Dies ist ein externes Angebot der Firma "Alphabet Inc." ehemals "Google Inc.". Für die Inhalte ist der externe Seitenbetreiber verantwortlich.
Sollten Sie eine Patenschaft für einen Spender übernehmen wollen, freut sich Frau Heike Gallenbacher und die Kollegen des Ordnungsamtes (Kontakt: 06108-601982 oder per mail: hund@stadt-muehlheim.de) über Ihr Interesse. Auch der Wunsch nach neuen Standorten kann bei dem Team des Ordnungsamtes gemeldet werden.