Im Sachgebiet Allgemeine Sozialberatung erhalten Sie Hilfestellung und persönliche Beratung bei verschiedenen Anträgen im Sozialbereich. Hier finden Sie unter anderem unseren Rentenantragsservice, Antragshilfe bei Bürgergeld oder Wohngeld. Auch Behinderte und Senioren finden Ansprechpartner, die Ihnen bei Problemen helfen können.
Wenn Ihr Einkommen zur Deckung Ihres Lebensunterhalts nicht ausreicht, haben Sie eventuell Anspruch auf Sozialleistungen wie beispielsweise Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
Leistungsträger bei den Leistungen Wohngeld, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung sind der Kreis Offenbach, Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach bzw. die ProArbeit - Kreis Offenbach - AöR, Max-Planck-Straße 1-3, 63303 Dreieich. Die Anträge können Sie jedoch bei uns einreichen. Wir leiten sie gerne an die zuständige Stelle weiter.
Den Antrag auf Bürgergeld können Sie auf der Seite der ProArbeit herunterladen:
Anträge zum Wohngeld können Sie auf der Seite des Kreises Offenbach herunterladen:
Homepage des Kreises Offenbach
Sollten Sie beim Ausfüllen der Anträge Fragen und Probleme haben, so sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Auch wenn Sie bereits Leistungen erhalten, können wir bei Folgeanträgen oder vorhandenen Problemen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Kreises oder der ProArbeit helfen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten, so dass Sie keine Wartezeiten haben und mit uns in Ruhe Ihre Fragen klären können.
Antragshilfe A-K
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Antragshilfe L-Z
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Ihr Arzt hat Ihnen mitgeteilt, dass er bei Ihnen eine Erkrankung oder Behinderung festgestellt hat, die länger als sechs Monate andauern wird? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich diese Erkrankung oder Behinderung durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main, anerkennen zu lassen. Unter Umständen können Sie bestimmte Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel Steuererleichterungen und einen Schwerbehindertenausweis, in Anspruch nehmen.
Wenn sich bei Ihrer bereits bestehenden Erkrankung oder Behinderung etwas verschlechtert oder neu hinzukommt, können Sie auch das beim Amt für Versorgung und Soziales durch einen Antrag anerkennen lassen.
Hierzu sowie zu allen anderen Fragen rund um das Thema Behinderung, Erkrankung und Einschränkung können Sie unseren persönlichen Antrags- und Beratungsservice kostenlos und unverbindlich in Anspruch nehmen.
Brauchen Sie eine Beratung und Antragshilfe zur Pflegeversicherung, zu Hilfsmitteln, zu barierrefreiem Bauen und Wohnen, zu Kostenträgern und Zuschüssen oder benötigen Sie einen Gesprächspartner, mit dem Sie Ihre Situation im Alltag oder im Umgang mit Ihrer eigenen Behinderung oder der Behinderung eines Angehörigen besprechen können?
Auch bei der Antragsaufnahme zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bis 65 Jahre sind wir gerne für Sie da.
Sachbearbeitung
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Der Hessische Landtag hat mit dem Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG) beschlossen, dass eine Fehlbelegungsabgabe in Hessen seit dem 01.07.2016 erhoben wird.
Wenn Ihre Wohnung mit öffentlichen Mitteln bzw. mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert wurde und die Mietpreisbindung noch besteht und Sie seit mindestens drei Jahren in dieser Wohnung wohnen, fallen Sie somit als Mieter bzw. Mieterin unter den Personenkreis, der bei Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenzen um mindestens 20 Prozent eine Fehlbelegungsabgabe leisten muss.
Um feststellen zu können, ob und in welcher Höhe Sie eine Fehlbelegungsabgabe zu leisten haben, werden Sie regelmäßig von uns angeschrieben und gebeten, uns Auskünfte über Ihre finanziellen Verhältnisse zu geben. Die Mitteilung vollständiger und richtiger Auskünfte liegt in Ihrem eigenen Interesse, weil Sie dadurch erreichen können, gegebenenfalls von der Zahlung der Abgabe ganz freigestellt oder in der gesetzlich richtigen Höhe veranlagt zu werden.
Mit den Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe wird von der Stadt Mühlheim der Bau zusätzlicher öffentlich geförderter Wohnungen finanziert bzw. der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen erhalten. Die Einnahmen kommen somit direkt den bedürftigen Bürgern der Stadt Mühlheim zugute.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des zuständigen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Bezahlbarer-Wohnraum-in-Hessen/Fehlbelegungsabgabe) oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter im Fachbereich Jugend und Soziales.
Sachbearbeitung
Fehlbelegungsabgabe
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Nicht-Mobilität und Distanz ist kein Hindernis – der Rentenantragsservice ist für Sie da!
Gerade Menschen im Renteneintrittsalter fürchten in Pandemiezeiten aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos den Gang in die Verwaltung oder sind in Ihrer Mobilität eingeschränkt.
Eine digitale Sprechstunde soll und kann zwar nicht jeden Behördengang ersetzen, aber einen Großteil vieler Gespräche können Sie auch bequem von zu Hause aus führen.
Es ist natürlich möglich, dass Sie für einige Ihrer Behördenangelegenheiten einen Vor-Ort-Termin vereinbaren können. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, Ihren Ansprechpartner persönlich in Ihrem Wohnzimmer zu empfangen - online per Video oder wie gewohnt per Telefon.
Mit unserer angebotenen Online-Sprechstunde der Rentenantragsservices erreichen Sie Herrn Gustav Kaufmann für die Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06108/601 703 oder per E-Mail unter allgemeine-sozialberatung@stadt-muehlheim.de.
Die Online-Sprechstunde findet mit der Anwendung Microsoft Teams statt und die jeweiligen Einwahldaten hierzu erhalten sie nach Ihrer Terminvereinbarung.
Selbstverständlich richten wir uns nach den Bestimmungen der DSGVO, um Ihre Daten umfangreich zu schützen.
Fragen und Nutzungsmöglichkeiten zu Teams werden Ihnen unter dem u.s. externen Link beantwortet:
Rentenantragsservice
Stadt Mühlheim am Main
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Unter bestimmten Umständen kann man sich von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen oder zumindest eine Vergünstigung erhalten (z. B. bei Bezug von Bürgergeld oder bei einer Schwerbehinderung mit Vergünstigungsmerkmal "RF").
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage von ARD ZDF Deutschlandradio oder wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter im Fachbereich Jugend und Soziales.
Dort hat man die Anträge auf Befreiung vorrätig und ist Ihnen gerne beim Ausfüllen behilflich.
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Stadt Mühlheim am Main
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Ältere Menschen fühlen sich in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten und möchten solange wie möglich selbstständig und auch selbstbestimmt leben. Mobilitätseinschränkungen, chronische und Demenzerkrankungen, besonders im hohen Alter, erfordern entsprechende Unterstützung innerhalb der Familie oder durch Servicedienste und Einrichtungen. Besonders alleinlebende ältere Menschen, aber auch helfende Angehörige sind mit der täglichen Organisation der Hilfe und Pflege oftmals überfordert. Dann sind Informationen und kompetente Beratungen sehr gefragt.
Die Seniorenberatung der Stadt Mühlheim bietet seit mehr als 25 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für ratsuchende ältere Menschen und deren Angehörige mit einem konkreten Versorgungsbedarf. Bei Fragestellungen und Problemlagen außerhalb der Seniorenberatung wird der Kontakt zu weiteren diesbezüglichen Stellen hergestellt.
Ob Freizeit-/Kulturangebote, Informationsmaterial oder Unterstützungsbedarf, die Seniorenberatung ist neutral, vertraulich, kostenfrei und Träger übergreifend.
Das Spektrum der Aufgaben und Beratung umfasst im Wesentlichen:
Bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz kann Sie der AOK-Pflegeheimnavigator unterstützen.
Antragshilfen zur Grundsicherung im Alter SGB XII, Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrichtungen;
Leistungsträger ist der Kreis Offenbach, Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach
Nach vorheriger Terminvereinbarung finden die Beratungen in Form von Sprechstunden im Rathaus statt. Hausbesuche sind auf Anfrage möglich.
Links und Downloads:
Seniorenberatung
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Der Vermieter von (öffentlich) geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) darf nur an Wohnungssuchende vermieten, die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung vorweisen können.
Für die Bescheinigung sind die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Einkommensgrenzen und die Wohnungsgrößen richten sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Bescheinigung für die Dauer eines Jahres erteilt.
Den Antrag und das Merkblatt können Sie hier herunterladen. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann mit den erforderlichen Anlagen (siehe Merkblatt) an die Verwaltung unter mw@stadt-muehlheim.de zurückgesendet werden.
Merkblatt Wohnberechtigungsschein
Antrag Wohnberechtigungsschein
Sachbearbeiter
Wohnberechtigungsschein
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