Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ausnahmen und Sonderregelungen:
Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Über die Besonderheiten und Ausnahmen von Regelfallvoraussetzungen beraten wir Sie gern.
Kosten für die Einbürgerung:
Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 255,--€ pro Person, für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, 51,--€. Auch die Ablehnung oder Rücknahme eines Antrages auf Einbürgerung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühr wird von der Einbürgerungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, erhoben. Weitere Informationen auf Einbürgerung erhalten Sie nur nach Terminvereinbarung bei der Staatsangehörigkeitsstelle der Stadtverwaltung Mühlheim am Main.
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist der Kreisausschuss.
Ansprechpartner hierfür ist der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Staatsangehörigkeitsrecht
Postfach 1265 63112 Dietzenbach